Informationen zum Klinik-Projekt

Versiegelung statt Klimaanpassung

Der Gemeinderat von Seefeld beschloss am 20.7.2021, nur wenige Tage nach dem verheerenden Hochwasser im Ahrtal und in Bad Reichenhall, das Planungsverfahren für einen Klinikneubau mit 200 Betten an der Lindenallee in die Wege zu leiten. Damit soll in Seefeld in Zeiten des Klimawandels eine Fläche von ca. 25.000 m² in einem wertvollen Bachaugebiet, im regionalen Grünzug und Landschaftsschutzgebiet versiegelt werden.

Diese Vorgehensweise widerspricht verfassungsrechtlichen und naturschutzfachlichen Vorgaben.

„…der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.“

Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021

Die Landesanstalt für Umwelt (LfU) hat die jetzt für die Klinik vorgesehense artenreiche Flachlandmähwiese in das Biotopvernetzungsprogramm (ABSP) aufgenommen, um dort die feuchte Bachaue zu schützen.

Zum Zeitpunkt des Ratsbegehrens, in dem sich eine Mehrheit für die Aufnahme von Planungen entschieden hat, waren entscheidende Fragen völlig ungeklärt. Die fachlichen Prüfungen und Gutachten werden erst im Zuge des nun angestoßenen Bauleitplanverfahrens angefertigt. Wir von der BI Eichenallee sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Standort ungeeignet ist und sich dies auch in den Gutachten zeigen wird. Wir werden den Prozess auch in Zukunft kritisch begleiten.

Hintergrundinformationen zum Thema Klinikneubau

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Bürgerbegehren

Der BUND Naturschutz (Ortsgruppe Seefeld und Kreisgruppe Starnberg) und die Bürgerinitiative Eichenallee haben zusätzlich zum Ratsbegehren ein Bürgerbegehren gestartet: „Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebietes“. Mit 792 Unterschriften (entspricht 13,7% der Wahlberechtigten) wurde das nötige Quorum von 10% der Wahlberechtigten erreicht. Leider hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.