10 Fragen und Antworten zum geplanten Klinik-Neubau in Hechendorf
1. Was passiert, wenn die Bürgerschaft den Klinikstandort ablehnt, gibt es dann keine medizinische Grundversorgung mehr?
Die medizinische Grundversorgung für die Bürger*innen bleibt in jedem Fall gesichert! Dazu sind die Landkreise gesetzlich verpflichtet:
Die Landkreise sind, unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, 1. die erforderlichen Krankenhäuser zu errichten und zu unterhalten […]
(Art. 51(3) Satz 1 1. LKrO)
Der Landkreis Starnberg ist also rechtlich verpflichtet, für die Gesundheitsversorgung seiner Bürger*innen zu sorgen. Auch wenn die Gemeinde Seefeld kein Grundstück anbietet, muss die Krankenhausnahversorgung sichergestellt sein. Das geschieht zunächst über die beiden bestehenden Kliniken in Seefeld und Herrsching. Parallel dazu wird der Landkreis weiter nach einer Lösung suchen. Dies könnte eine Erweiterung der Herrschinger Schindlbeck-Klinik oder ein Neubau sein.
2. Wie groß ist eigentlich ein 200-Betten-Haus und lässt sich das in die Landschaft einfügen? Gibt es bereits eine Planung des Landkreises?
Zur Abschätzung der Größe bietet es sich an, vergleichbare Krankenhäuser anzuschauen:
Neubau geplant | Klinikum Landsberg am Lech | Albert-Schweitzer-Klinik Northeim (Bj. 2014) | Waldkliniken Eisenberg | |
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Betten | 200 | 221 | 210 | 204 |
Fläche, ca. | 25.000 qm * | 41.000 qm | 35.000 qm | 70.000 qm |
Stockwerke | ? | 4 (+2 für Psychiatrie) | 4 | 6 |
Beim anvisierten Standort an der Lindenallee stehen 25.000 qm zur Verfügung. Von dieser Fläche muss ein Teil abgezogen werden, da er im Biotop oder FFH-Gebiet liegt oder für den zweigleisigen S-Bahn-Ausbau benötigt wird. Wir rechnen mit einer bebaubaren Fläche von etwa 20.500 qm. Es steht also eine deutlich kleinere Fläche als bei den Vergleichskliniken zur Verfügung. Man kann daher mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass der Bau deutlich höher als die angestrebten zwei bis drei Stockwerke werden muss, um das gesamte Raumprogramm nach den neusten Vorschriften und Ansprüchen unterzubringen.
Ein großer Teil des Flächenbedarfs entfällt auf Parkplätze. Um Grundfläche zu sparen, könnte man ein Parkhaus oder eine Tiefgarage errichten. Dies hätte allerdings erhebliche Mehrkosten zur Folge, die nicht förderfähig und damit vom Landkreis zu tragen sind. Verschärft wird die Situation durch die an diesem Standort vermutete Hangwasser-Problematik, die ein Bauen in die Tiefe weiter verteuert.
Ob sich der „Neubau moderat in die Landschaft fügt“, wie Bürgermeister Kögel in der SZ sagte, bezweifeln wir angesichts der zu erwartenden Höhe und Massivität des Bauwerks.
Eine Planung seitens des Landkreises liegt noch nicht vor. Es steht daher zu befürchten, dass die Bürgerschaft mit der schöngefärbten Vorstellung eines zweistöckigen, bungalow-artigen Bauwerks zu einer Zustimmung verleitet wird. Hinterher kann die Realität dann ganz anders aussehen. Es wäre seriöser gewesen, vor der Abhaltung eines Ratsbegehrens abzuwarten, bis die wesentlichen Fakten bekannt sind. Dann müssten die Bürger*innen nicht die Katze im Sack kaufen. Leider wurde der Antrag unserer Fraktion einer Verschiebung des Ratsbegehrens mehrheitlich abgelehnt.
3. Wo soll denn das Krankenhaus sonst gebaut werden?
Wir meinen, die sinnvollste Alternative ist eine Erweiterung der Schindlbeck-Klinik in Herrsching. Diese wird von Mitgliedern fast aller im Herrschinger Gemeinderat vertretenen Fraktionen befürwortet. Auch Klinikchef Robert Schindlbeck hält die Integration der Seefelder Chirurgie in Herrsching für sinnvoll und machbar. Auf dem Gelände der Klinik gibt es unbebaute Flächen, auf denen moderne OP-Säle und eine Intensivstation entstehen können. Dort, wo heute ein Mitarbeiterwohnheim ist, kann ein Anbau mit den zusätzlich geforderten Betten errichtet werden. Die Kfz-Stellplätze für das Personal und die Besucher können auf dem ehemaligen Bahngelände gebaut werden, das nördlich direkt gegenüber der Schindlbeckklinik liegt. Dieses Gelände steht im Eigentum der Gemeinde Herrsching. Das Erdreich des alten Bahndamms müsste zwar entsorgt werden, aber irgendwann muss das ohnehin geschehen und die Kosten wären im Rahmen eines Klinikneubaus gerechtfertigt. Überlegungen, dort einen großzügigen Parkplatz mit vielen Bäumen zu errichten, gibt es bereits seit dem Rahmenplan aus dem Jahr 2006. Durch die optimale Anbindung der Klinik an die S-Bahn und die Buslinien nicht nur innerhalb des Landkreises Starnberg, sondern auch aus Richtung Weilheim, ist der Standort auch ohne Auto hervorragend zu erreichen. Zudem sind in Herrsching noch Fördergelder in Millionenhöhe gebunden, die bei einer Schließung und einem Neubau andernorts zurückgezahlt werden müssten. Mit einem Ja beim Ratsbegehren sehen wir die Gefahr, dass der Ausbau in Herrsching als wirtschaftliche und klimaschonende Variante nicht mehr ernsthaft weiterverfolgt wird.
Eine weitere Option liegt ebenfalls in unserer Nachbargemeinde Herrsching, deren Gemeinderat sich einstimmig dafür ausgesprochen hat, dem Landkreis ein Gelände an der Seefelder Straße, am Ortsausgang Richtung Seefeld, für einen Klinikneubau anzubieten. Aus unserer Sicht sind hier noch nicht alle Optionen abschließend geprüft.
Alternativen in Seefeld
In einem Fachbehördengespräch wurden acht denkbare Standorte auf ihre grundsätzliche Eignung überprüft. Sechs Optionen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet, nur zwei außerhalb: der Standort 1 an der Ulrich-Haid-Straße (beim Wertstoffhof) und der Standort 6 zwischen dem Riedfeld-Kindergarten und der Staatsstraße nach Drößling. Dabei bekam der Standort 1 die beste Einstufung. Eine Hürde bei diesem Standort sind die höheren Preisvorstellungen der Grundeigentümer, die die Flächen als Bauerwartungsland betrachten. Flächen im Landschaftsschutzgebiet sind als Nichtbauland natürlich viel billiger. Wir fordern daher, statt einer starren Preisobergrenze für den Quadratmeterpreis in einem Wertgutachten zu prüfen, ob die Preisvorstellungen angemessen sind.
Des Weiteren sind höhere Grundstückspreise nur ein Bestandteil der Gesamtkalkulation. Die Verkehrserschließung des Standorts 2b mit einem vermutlich notwendigen Neu- oder Ausbau der Lindenallee sowie einer Veränderung der Einmündung in die Eichenallee (fehlende Linksabbiegerspur vom Wertstoffhof kommend, evtl. notwendige Ampel oder Kreisverkehr) dürfte die Kosten dieses Standorts signifikant in die Höhe treiben, zumal solche Kosten nicht förderfähig sind. Es sollten daher nicht einzelne Kostenblöcke wie der Grunderwerb miteinander verglichen werden, sondern immer die Gesamtkosten.
4. Welche Gemeinden kommen für einen neuen Klinikstandort in Betracht?
Im Bedarfsbescheid des bayerischen Gesundheitsministeriums erfolgte eine Festlegung auf die Gemeinden Seefeld oder Herrsching für einen neuen, gemeinsamen Klinikstandort.
Eine Verlagerung in ein anderes Gemeindegebiet würde eine neue Bedarfsfeststellung erfordern.
Wir sehen nichts Falsches in einer solchen Bedarfsfeststellung. Wir halten diese sogar für dringend geboten bei einem so langfristigen Projekt dieser Größenordnung. Es sollte genau analysiert werden, wie sich Patientenströme verändern und optimieren lassen bei Standorten in verschiedenen Gemeinden im gesamten westlichen Landkreis.
Sich nur an den Gemeinden der bisherigen Kliniken zu orientieren, ist zu kurz gegriffen.
Bei der Planung des neuen Gymnasiums wurde in verschiedenen Szenarien detailliert eine Veränderung der Schülerströme in sämtlichen Nachbargemeinden verglichen. Dies sollte bei einer Klinik, deren Gesamtpreis weit über dem des neuen Gymnasiums liegen dürfte, eigentlich selbstverständlich sein.
5. Wurde der Standort an der Lindenallee sorgfältig ausgewählt?
Das vom Planungsverband begleitete Fachbehördengespräch zur Standortauswahl fand hinter geschlossenen Türen statt. Die nun bekannte Bewertung der Flächen ist teilweise nicht nachvollziehbar. Wir kritisieren, dass die Bewertung der Standorte durch die Fachbehörden nicht ausreichend gründlich vorgenommen wurde und man so zu einer fehlerhaften Abwägung „insgesamt empfehlenswert“ für den Standort 2b an der Lindenallee kam.
Die Vorgehensweise wirft neben inhaltlichen auch verfahrenstechnische Fragen im Hinblick auf den Ortsentwicklungsprozess in Seefeld auf.
Bereits 2017 gab es eine Planung für einen Krankenhausneubau im Aubachtal, damals mit 120 Betten. Über 1000 Seefelder Wahlberechtigte sprachen sich in einem Bürgerbegehren von 2017 dagegen aus. Daraufhin wurde dieses Ansinnen zurückgezogen. Als Konsequenz aus dem damaligen Bürgerbegehren hatte man in Seefeld einen Ortsentwicklungsprozess gestartet, in dem die Bürgerschaft aktiv in die weitreichenden Entscheidungen eingebunden werden sollte.
Nach dem Kauf der Schindlbeck-Klinik im Juni 2019 sagte der damalige Bürgermeister Gum in einem Interview mit dem Starnberger Merkur in Bezug auf ein neues zusammengelegtes Krankenhaus: „Ich muss nicht wieder in die Bütt steigen. Im Rahmen des Ortsentwicklungskonzepts sollen die Beteiligten das gemeinsam und in Ruhe prüfen.“
Leider ist dies komplett vergessen worden und das Thema Krankenhaus wurde aus dem Ortsentwicklungsprozess ausgeklammert. Das jetzt anstehende Ratsbegehren im Briefwahlverfahren mit einer ja/nein-Antwort ersetzt nicht den fundierten und von Fachleuten begleiteten und moderierten Entscheidungsprozess mit Bürgerbeteiligung.
Wenn man gewollt hätte, hätte man den Standort für den Krankenhausneubau in einem geordneten Bürgerbeteiligungsprozess aussuchen können, in dem auch naturschutzfachliche Gesichtspunkte das gleiche Gewicht bekommen wie das Bedürfnis nach guter Gesundheitsversorgung. Denn Naturschutz ist Gesundheitsschutz.
Natürlich verhinderte Corona ein Zusammenkommen vieler Menschen im Rahmen von Veranstaltungen. Dennoch hätte man auch in Pandemie-Zeiten eine online-Bürgerbeteiligung organisieren können. Die geplante Bürgerinformationsveranstaltung am 8.6.2021 kommt leider zu spät, da sich der Gemeinderat mehrheitlich bereits auf einen einzigen Standort festgelegt hat. Die Bürgerinnen und Bürger werden damit vor vollendete Tatsachen gestellt.
6. Was passiert, wenn die Behörden den Standort nachträglich ablehnen oder sich der Kreis für einen anderen Standort entscheidet?
In diesem Fall liefe das Ratsbegehren ins Leere. Obwohl der Bürgerschaft mit dem Ratsbegehren suggeriert wird, sie könne sich für eine Klinik am Friedhof entscheiden, ist es durchaus möglich, dass eine Klinik letztlich woanders hinkommt oder es zunächst beim Status Quo bleibt. Denn auch in Herrsching gibt es Optionen. Zum einen tangieren diese kein Landschaftsschutzgebiet, zum anderen könnten – bei einer Erweiterung der bestehenden Schindlbeck-Klinik – bereits getätigte Millioneninvestitionen erhalten bleiben und man würde keine zusätzliche Fläche versiegeln.
Wir hatten daher gefordert, das Ratsbegehren erst dann abzuhalten, wenn die Realisierbarkeit in Herrsching geklärt ist. Dies wurde mit 15:5 Stimmen abgelehnt.
Auch eine Ablehnung des Standorts im Rahmen der noch durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist durchaus realistisch. Eine UVP beinhaltet auch eine Alternativenprüfung. Dabei ist die Alternative mit den geringsten Umweltauswirkungen zu wählen. Unter Naturschutz-Gesichtspunkten schneidet der gewählte Standort aber denkbar schlecht ab.
7. Warum wurde zusätzlich zum Ratsbegehren der Gemeinde ein Bürgerbegehren gestartet?
Die Fragestellung des Ratsbegehrens ist problematisch. Sie bringt die Bürger*innen in Gewissenskonflikte. Man soll sich zwischen Natur oder Gesundheitsversorgung entscheiden. Unter der Drohkulisse, beide Kliniken in Seefeld und Herrsching zu schließen, wird als scheinbar einzige Lösung eine Fläche im Landschaftsschutzgebiet für einen Klinikneubau zur Abstimmung gebracht. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit faktisch gar keine Wahl. Durch das Bürgerbegehren wollen die Bündnispartner zu einer Lösung führen, die beide Grundbedürfnisse in Einklang bringt: medizinische Versorgung und Naturschutz. Denn es gibt Alternativen zu einem Standort im Landschaftsschutzgebiet.
Der Gemeinderat Seefeld hat ein Ratsbegehren beschlossen, dessen Entscheid für den 27.6.2021 angesetzt ist. Hier sind die Bürger aufgefordert, über die Fragestellung des Gemeinderats abzustimmen. Diese lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Seefeld für den Neubau eines Krankenhauses auf einer Fläche östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft.“
Um dem Schutz des Aubachtals gerecht zu werden, hatte die Grüne/BI-Fraktion in der Gemeinderatssitzung vom 4.5.2021 beantragt, in der Fragestellung des Ratsbegehrens den Eingriff in die Natur transparent und bewusst zu machen. Dies wurde leider von den anderen Fraktionen abgelehnt. Auch die Größe der Fläche kommt in der Fragestellung nicht vor. Diese wurde zwar in der Gemeinderatssitzung genannt, den rechtlich bindenden Text stellt aber nur die Fragestellung dar. Nur über diesen werden die Bürger abstimmen. Und darin sind weder Schutzstatus noch Größe der Fläche enthalten. Theoretisch kann dann bis zur Eichenallee alles zugebaut werden. Das ist durchaus eine Gefahr, denn ob die 25.000 qm für ein 200-Betten-Krankenhaus ausreichen, ist fraglich.
Um Seefeld zu einer ausgewogenen Entscheidung für die Gesundheitsvorsorge und den Erhalt der Natur zu bringen, haben BI und BN daher ein Bürgerbegehren mit einer eigenen Fragestellung gestartet:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Seefeld für einen möglichen Krankenhausneubau nur auf Flächen außerhalb des derzeitigen Landschaftsschutzgebiets die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft?“
Im Gegensatz zum Ratsbegehren ermöglicht damit das Bürgerbegehren, in der Abstimmung zum Ausdruck zu bringen, dass man einem Klinikneubau positiv gegenüber steht und gleichzeitig die Natur erhalten möchte.
8. Warum kann der alte Standort in Seefeld nicht ausgebaut werden?
Fest steht, dass am bestehenden Standort eine Fläche von ca. 20.000 qm zur Verfügung steht, wenn man das der Gemeinde gehörende Grundstück links neben der Klinik mit einbezieht. Die Fläche ist damit ähnlich groß wie die Fläche an der Lindenallee nach Abzug von FFH-, Biotop- und S-Bahn-Erweiterungsflächen (siehe Frage 2).
In unserem Fragenkatalog an den Landrat stellten wir unter Punkt 5 die Frage:
Warum ist eine Erweiterung am alten Standort in Seefeld nicht möglich? Dabei interessieren uns Fakten, die über eine „Hochrechnung“ von Mehrkosten aufgrund von Hangwasser hinausgehen.
Die Antwort auf diese Frage hält der Landrat nach wie vor unter Verschluss. Ein Gutachten, das diese Frage klärt, liegt nicht vor und wurde nach unserer Kenntnis auch nicht beauftragt.
9. In welcher Weise wurde die Öffentlichkeit eingebunden? Gibt es einen Grund für die Eile?
Seit September 2020 tagte der Gemeinderat in nicht-öffentlichen Sitzungen zum Thema Krankenhaus. Im Gegensatz zum ähnlichen Prozess für neue Gewerbestandorte unter dem damaligen Bürgermeister Gum wurden die im Fachbehördengespräch untersuchten Standorte nicht vorab veröffentlicht. Erst am 16.4.2020 informierte die Gemeinde auf Druck des BN und der BI erstmals die Öffentlichkeit über den geplanten Standort an der Lindenallee.
Bereits 4 Tage später stellte der Gemeinderat vollendete Tatsachen und legte sich auf den Standort 2b an der Lindenallee als einzigen weiterzuverfolgenden Standort fest. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit an der Standortsuche fand demnach nicht statt. Dabei hatten die Bürgerinnen und Bürger in der Ortsteilwerkstatt des Ortsentwicklungskonzepts die Fläche einmütig als schützenswert mit der Schwerpunktfunktion Natur/Freiraum/Naherholung markiert. Der Bürgerbeteiligungsprozess wird auf diese Weise vollkommen ausgehöhlt.
In einem Ratsbegehren, das am 27.6.2021 abgeschlossen wird, ruft man nun die Wählerschaft zu den Urnen, obwohl bislang wesentliche Fragen unklar sind:
- Wieviele Stockwerke soll der Bau haben? Es macht einen Unterschied, ob man drei oder fünf Stockwerke in die Höhe baut!
- Der von unserer Fraktion und dem Gemeinderat erarbeitete Fragenkatalog ist nach wie vor nicht ausreichend beantwortet. Selbst die Veröffentlichung der dürren Antworten hat der Landrat untersagt.
- Und schließlich steht noch die Entscheidung aus, ob in Herrsching am bestehenden Standort oder am Ortsausgang Richtung Seefeld ein weitaus naturverträglicherer Bau möglich ist.
Wir hatten daher gefordert, das Ratsbegehren erst dann abzuhalten, wenn die Realisierbarkeit in Herrsching geklärt ist. Dies wurde mit 15:5 Stimmen abgelehnt.
Ein Grund für die Eile ist dabei nicht ersichtlich. Denn die Frist für Förderanträge läuft noch über zwei Jahre. Es wäre daher ohne Weiteres möglich gewesen, erst in Ruhe die Fakten zu klären. Dies wäre bei einem solchen Zukunftsprojekt, das die Gemeinde auf Generationen hinweg prägen wird, angemessen gewesen.
10. Wie ist das bisherige Vorgehen aus Projektmanagement-Sicht zu beurteilen?
Der erfahrene Projekt-Manager Detlef Huß analysiert in seinem Beitrag das Handeln der politischen Akteure, vor allem des Landkreises als Vorhabensträger.