Fachbehördengespräch
Zur Auswahl eines potentiellen Klinikstandortes fand Ende 2020 ein Fachbehördengespräch mit Vertretern verschiedener Behörden statt. Darin werden acht denkbare Standorte auf ihre grundsätzliche Eignung überprüft. Sechs Optionen befinden sich im Landschaftsschutzgebiet, nur zwei außerhalb (Standorte 1 und 6).
Karte: Im Rahmen des Fachbehördengesprächs untersuchte Standorte für einen potentiellen Krankenhausstandort. Nicht auf der Karte verortet sind nicht näher bezeichnete Standorte in den kleinen Ortsteilen Drößling, Unering und Meiling.
Standort | Lage | im Landschaftsschutzgebiet |
1 | Beiderseits der Ulrich-Haid-Str. am Wertstoffhof | nein |
2a | Kreuzung Eichenallee / St2348 nach Auing | ja |
2b | Lindenallee zwischen Friedhof und Ödenbächl | ja |
2c | Zwischen Ödenbächl und St2348 nach Auing | ja |
3 | Kiebitzacker südöstlich des S-Bahnhofs | ja |
4 | Lamawiese am Ortsausgang Hechendorf | ja |
5 | Dellinger Buchet am Weßlinger Kreisel | ja |
6 | Zwischen Riedfeld-Kindergarten und St2070 nach Drößling | nein |
7 | nicht näher definierte Standorte in Meiling, Drößling, Unering | nein |
In einem Pressegespräch legten der Bürgermeister und der Planungsverband eine Zusammenfassung dieses Fachbehördengesprächs vor:
Presseinfo_Planungsverband_27042021
Zusammenfassung des Fachbehördengesprächs (Download). Die Bewertung des Standorts 2b findet sich auf Seite 3.
Kritik an Standort 2b
Wir kritisieren, dass die Bewertung der Standorte durch die Fachbehörden nicht ausreichend gründlich vorgenommen wurde und man so zu einer fehlerhaften Abwägung „insgesamt empfehlenswert“ für den Standort 2b kam.
In Bezug auf den Standort 2b an der Lindenallee östlich des Hechendorfer Friedhofs kritisieren wir die folgenden Punkte:
1. Artenreiche Flachland-Mähwiese
Der an der Lindenallee gelegene, vordere Teil der Fläche erfüllt auf mindestens 85% die Voraussetzungen für den FFH-Lebensraumtyp 6510 „Artenreiche Flachland-Mähwiesen“. Dieser Lebensraumtyp ist seit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ speziell geschützt. Er ist gleichgestellt mit gesetzlich geschützten Biotopen (Details).
2. „Regionaler Grünzug, noch angebunden“
Die Lage im Regionalen Grünzug wird zwar genannt, die Aussage „noch angebunden (besser als 2a)“ ist allerdings nicht nachvollziehbar. Beide Standorte, 2a und 2b, sind aus unserer Sicht durch die Zäsurlinien der Eichenallee und der Bahnlinie nicht an bestehende Siedlungsbereiche angebunden. Beide Standorte (sowie der noch schlechtere Standort 2c) befinden sich zudem an der engsten Stelle des Grünzugs. Ein Bau dort beeinträchtigt dessen Grundfunktionen, so die Frischluftversorgung, die Kaltluftentstehung und die Grundwasserneubildung stark (Details und Karte).
3. Erschließung Individualverkehr über die Lindenallee
Die Verkehrserschließung mit einem vermutlich notwendigen Neu- oder Ausbau der Lindenallee sowie einer Veränderung der Einmündung in die Eichenallee (fehlende Linksabbiegerspur vom Wertstoffhof kommend, evtl. notwendige Ampel oder Kreisverkehr) dürfte die Kosten dieses Standorts signifikant in die Höhe treiben, zumal solche Kosten nicht förderfähig sind. Bei Standort 6 am Riedfeld wurde die „sehr ungünstige Verkehrs-Erschließung“ über die Staatsstraße nach Drößling mit rot markiert. Wir kommen daher für den Standort Lindenallee statt der gelben ebenfalls zu einer roten Beurteilung.
4. „FFH-Gebiet angrenzend (aber besser als 2a)“
Die Wertung, dass der Standort aufgrund des angrenzenden FFH-Gebiets „besser als 2a“ sei (zusammen mit einer nur gelben statt roten Farbgebung), ist nicht nachvollziehbar. Durch das abschüssige Gelände am Standort 2b würde das FFH–Gebiet, das sich am Ödenbächl entlangzieht, durch eine direkt angrenzende Bebauung massiv geschwächt und unter der Veränderung von Wasserhaushalt und Mikroklima leiden.
Im Zuge des geplanten zweigleisigen Ausbaus der S-Bahn wird es zu naturschutz-relevanten Summationswirkungen kommen durch den Wegfall von Gehölzstrukturen. Die Trennwirkung des Klinikums würde die Nord-Süd Richtung betreffen, der S-Bahnausbau die Ost-Westrichtung. (Details und Karte)
5. Biotop-kartierte Flächen
In der Beurteilung der Fachbehörden wurde nicht berücksichtigt, dass sich oberhalb angrenzend an der geplanten Fläche sowie unterhalb, den Bach entlang, zwei Biotopflächen befinden, deren Verknüpfung die freie Wiese gewährleistet. Der bayerische Staat hat sich nach dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ verpflichtet, Biotopvernetzungen auszuweiten auf 15% des Offenlands der Landesfläche (Art. 19 (1) BayNatSchG). Diese Planung wäre für die Vernetzung ein deutlicher Rückschritt und widerspricht den Zielen des Volksbegehrens.
Auch das unterhalb der Fläche liegende Feuchtbiotop könnte massiv negativ beeinträchtigt werden. (Details und Karte)
6. ABSP-Landkreisbände
Auch die Aufnahme der Fläche in das das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) wurde in der Fachbehördenbeurteilung nicht erwähnt. Das ABSP dient dem Erhalt der biologischen Vielfalt und soll die Vernetzung und den genetischen Austausch gewährleisten. Es dient der Optimierung der kleineren Bachauen mit ihrem typischen Arten- und Lebensraumspektrum als Vernetzungslinien zwischen den größeren Feuchtverbundachsen des Landkreises (Details und Karte).
7. „Gute Bebaubarkeit“
Wenn gleichzeitig der hohe Grundwasser-Stand im südlichen Bereich und die klärungsbedürftige Niederschlagswasserbeseitigung problematisiert werden, ist fraglich, ob eine gute Bebaubarkeit gewährleistet sein kann. Die Gründung und der Bau von Kellergeschossen dürfte zu erheblichen Mehrkosten führen.
8. Wasserschutz / Überschwemmungsgefahr
Obwohl in der textlichen Stellungnahme die klärungsbedürftige Niederschlagswasserbeseitigung und der hohe Grundwasser-Stand im südlichen Bereich gelb markiert sind, ist der Aspekt „Wasserschutz / Überschwemmungsgefahr“ in der Tabelle grün markiert. Er sollte stattdessen gelb/grün markiert werden.
9. Grundstückszuschnitt, Erweiterungsfähigkeit
Nach der öffentlich erklärten Nicht-Verkaufsbereitschaft eines Teilgrundstücks des Standorts 2b kann von einem guten Grundstückszuschnitt keine Rede mehr sein. Statt ursprünglich 32.000 qm ist die verfügbare Fläche auf etwa 25.000 qm zurückgegangen. Die tatsächlich bebaubare Fläche ist noch kleiner. Dieser Aspekt sollte daher in der Tabelle gelb statt grün markiert werden.
Karte: unverkäufliches Grundstück
BUND Naturschutz und Bürgerinitiative Eichenallee ziehen daher das Fazit, dass der geplante Standort 2b insgesamt nicht geeignet ist. Die „insgesamt empfehlenswert“ Empfehlung des Planungsverbands ist nicht nachvollziehbar.
Andere Standorte
Die sinnvollste Alternative wäre eine Erweiterung der Schindlbeck-Klinik in Herrsching. Falls dies wider Erwarten nicht möglich sein sollte, besteht eine weitere Option in Herrsching an der Seefelder Straße.
Im Fachbehördengespräch wurden nur Standorte im Seefelder Gemeindegebiet untersucht. Dabei liegen die Standorte 1 und 6 beide außerhalb des Landschaftsschutzgebiets und sind aus Sicht des Naturschutzes relativ unproblematisch.
Standort 1 schnitt in der fachlichen Beurteilung am besten ab. Obwohl auch dieser Standort Schwächen hat, vor allem in Bezug auf die benachbarte niedrige Wohnbebauung, so erscheint er doch insgesamt geeignet und machbar. Eine Hürde bei diesem Standort sind die höheren Preisvorstellungen der Grundeigentümer, die die Flächen als Bauerwartungsland betrachten. Flächen im Landschaftsschutzgebiet sind als Nichtbauland natürlich viel billiger. Wir fordern daher, statt einer starren Preisobergrenze für den Quadratmeterpreis in einem Wertgutachten zu prüfen, ob die Preisvorstellungen angemessen sind.
Des Weiteren sind höhere Grundstückspreise nur ein Bestandteil der Gesamtkalkulation. Die Verkehrserschließung des Standorts 2b mit einem Neu- oder Ausbau der Lindenallee und einer vermutlich notwendigen Veränderung der Einmündung in die Eichenallee (fehlende Linksabbiegerspur vom Wertstoffhof kommend, evtl. notwendige Ampel oder Kreisverkehr) dürfte die Kosten dieses Standorts signifikant in die Höhe treiben, zumal solche Kosten nicht förderfähig sind. Es sollten daher nicht einzelne Kostenblöcke wie der Grunderwerb miteinander verglichen werden, sondern immer die Gesamtkosten.
Standort 6 südlich des Riedfeld-Kindergartens liegt auch außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Für diesen Standort stieg man nicht einmal ein in Grundstücksverhandlungen, so dass die Verfügbarkeit bisher nicht geklärt ist.