Klinik-Faktencheck

Da uns vonseiten des Landrats, des Klinikchefs Dr. Weiler, Altbürgermeister Gum und diversen Gemeinderatsmitgliedern die Verbreitung von Lügen und Halbwahrheiten unterstellt wird, haben wir uns die Mühe gemacht, die Aussagen in verschiedenen Publikationen der Pro-Seite auf ihren Wahrheitsgehalt zu untersuchen.

Flyer der Klinik

Von der Starnberger Kliniken GmbH, einer 100%-Tochter des Landkreises, wird ein Flyer mit dem Titel „Ja zum Ratsbegehren“ verbreitet, in dem die folgenden Behauptungen zu finden sind:

BEHAUPTUNG: Ein „Ja“ zum Ratsbegehren ist für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im westlichen Landkreis Starnbergs zwingend notwendig.
RICHTIG IST: Es bestehen sinnvollere Alternativen in Herrsching, vor allem der Ausbau der Schindlbeck-Klinik. Von „zwingend notwendig“ kann also keine Rede sein. Mit einem Ja zum Ratsbegehren sehen wir die Gefahr, dass der Ausbau der Schindlbeck-Klinik als wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Alternative nicht mehr ernsthaft weiterverfolgt wird.

BEHAUPTUNG: Ein „Ja“ schafft die Voraussetzungen, die Notfallversorgung im westlichen Landkreis auch zukünftig gewährleisten zu können.
RICHTIG IST: Ein Ja ist keine Voraussetzung zur Gewährleistung der Notfallversorgung. Es bestehen sinnvollere Alternativen (s.o.). Zudem kommt der Landkreis laut Aussage von Klinik-Chef Weiler seiner Daseinsvorsorge vollumfänglich allein mit dem Betrieb der Kliniken Starnberg und Tutzing nach. Man suggeriert, die Notfallvorsorge wäre mit einem Nein nicht mehr gesichert. Dies ist in unseren Augen Panikmache.

BEHAUPTUNG: Ein „Ja“ ermöglicht eine vorurteilsfreie Untersuchung möglicher Standorte in Seefeld und Herrsching.
RICHTIG IST: Bei einem Ja zum Ratsbegehren sehen wir die Gefahr, dass der Ausbau der Schindlbeck-Klinik als wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Alternative nicht mehr ernsthaft weiterverfolgt wird. Denn es ist durchaus denkbar, dass sich der Herrschinger Gemeinderat bei einem Ja-Votum in Seefeld nicht mehr so eingehend mit der Alternative in Herrsching befasst. Ebenso besteht die Gefahr, dass durch die (künstliche) Schaffung neuer Restriktionen die Option Herrsching unmöglich (gemacht) wird.

BEHAUPTUNG: Ein „Ja“ folgt der Bedarfsanalyse des Bayerischen Gesundheitsministeriums, die beiden Kliniken in Seefeld oder Herrsching zusammenzulegen.
RICHTIG IST: Die Aussage suggeriert, dass das Bayerische Gesundheitsministerium für ein Ja beim Ratsbegehren plädiert. Das ist nicht der Fall. Die Bedarfsanalyse des Bayerischen Gesundheitsministeriums hat nichts mit dem Ratsbegehren zu tun und trifft keine Aussage zu diesem.

Stellungnahme von Landrat Frey und Klinikchef Weiler

BEHAUPTUNG: Weitere Grundstücke in Seefeld haben sich nach fachbehördlicher Prüfung in einem Scopingverfahren als ungeeignet erwiesen.
RICHTIG IST: Es gab kein Scopingverfahren und auch keine Prüfung im eigentlichen Sinn. Es gab lediglich ein informelles Fachbehördengespräch, dessen Bewertungen zu den verschiedenen Standorten nach unserer Auffassung fehlerhaft sind. Ein Scopingverfahren hat die Festlegung von Umfang und Detailtiefe einer Umweltverträglichkeitsprüfung zum Ziel. Es ist kein Standortauswahlverfahren.

BEHAUPTUNG: Der Kreistag des Landkreises Starnberg hat sich fraktionsübergreifend mit sehr großer Mehrheit für das Ratsbegehren ausgesprochen.
RICHTIG IST: Der Kreistag hat sich für die Abhaltung des Ratsbegehrens ausgesprochen, damit die Bürgerinnen und Bürger in Seefeld entscheiden können. Er hat keine inhaltliche Aussage zum Ratsbegehren getroffen.

Gemeinde-Seite zur Infoveranstaltung

BEHAUPTUNG: Wie im Zuge des Standortauswahlverfahrens bereits festgestellt wurde, gibt es im Gemeindegebiet von Seefeld keine machbaren Standortalternativen außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Die einzigen nicht im LSG befindlichen und annähernd denkbaren Standorte 1, 6 und 7 mussten aufgrund unüberwindbarer Hindernisse aus dem weiteren Verfahren herausgenommen werden. Weitere geeignete und ausreichend große Freiflächen außerhalb des LSG konnten im gesamten Gemeindegebiet nicht gefunden werden und stehen de facto nicht zur Verfügung.
RICHTIG IST: Die Aussage „konnten im gesamten Gemeindegebiet nicht gefunden werden“ ist irreführend, denn man hat bislang nicht nach solchen gesucht. Dass es mögliche weitere Standorte außerhalb des Landschaftsschutzgebiets gibt, zeigt ein einfacher Blick auf die Karte.

FRAGE: Falls im Bürgerentscheid für „ja“ gestimmt wird und in der Folge Gutachten und weitere Untersuchungen durchgeführt werden, gibt es für die Bürger anschließend eine erneute Möglichkeit zur Abstimmung/Beteiligung?
RICHTIG IST: Die Frage nach einer erneuten Abstimmung wird von der Gemeinde nicht beantwortet. Landrat Frey sagte aber: ”was nicht sein sollte, dass man am Ende ein gesamtes Projekt nochmal infrage stellt”.  Das bedeutet im Klartext, eine weitere Abstimmung ist nicht vorgesehen.

BEHAUPTUNG: Aufgrund eines technischen Problems bzw. Bedienfehlers wurde der Ton bei einer Bürgerfrage zunächst leider nicht mit übertragen.
RICHTIG IST: Man kann nicht von einem technischen Problem sprechen, dass Bild und Ton des Beitrags von Ortwin Gentz nicht übertragen wurden. Das würde die Verantwortung für diesen Vorfall auf die Maschine abwälzen, was nicht vorstellbar ist. Nach unserem Verständnis handelt es sich um einen Bedienfehler. Andere Redebeiträge wurden in der Übertragung nicht abgeklemmt.

Website der Klinik-Befürworter

BEHAUPTUNG: Die Festlegung erfolgt aufgrund der derzeitigen Klinikstandorte, nach Analysen durch die Ministerien und der Klinikträger bezüglich der Herkunft der Patienten und deren Mobilitätswege. Demnach ist Seefeld oder Herrsching topographisch ein optimaler Standort. Andere Standorte z.B. Weßling oder Weichselbaum kommen nicht in Betracht, da sie zu nahe an den Krankenhäusern Landsberg, Fürstenfeldbruck, Weilheim oder Pasing bzw. Großhadern liegen.
RICHTIG IST: Eine Analyse der Herkunft der Patienten und deren Mobilitätswege sowie eine Szenarienanalyse mit Standorten in weiteren westlichen Landkreisgemeinden wurde von uns mehrfach gefordert. Sie liegt uns und der Öffentlichkeit nach wie vor nicht vor. Wenn die Aussage, dass ein Standort Weßling aufgrund der Nähe zu anderen Kliniken nicht in Betracht kommt, richtig wäre, wäre dies auch für den untersuchten Standort 5 an der Ortsgrenze zu Weßling (am Kreisel) zutreffend. Ob man auf die eine oder andere Straßenseite geht, ist für die Fahrzeit unerheblich. Fakt ist: solche Aussagen können aufgrund nicht vorliegender Untersuchungen derzeit nicht seriös getroffen werden. Im Übrigen sind Weßling oder Weichselbaum weiter von Weilheim entfernt als Seefeld oder Herrsching.

BEHAUPTUNG: Werden bei der Berechnung der Krankenhausbetten [spezifische Fachkliniken] nicht berücksichtigt, verbleiben 470 Betten pro 100.000 Einwohner. Das liegt im bayerischen Durchschnitt.
RICHTIG IST: Die Bezugsgröße ist falsch. Man darf dann auch beim bayerischen Durchschnitt keine Fachkliniken berücksichtigen, sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen. Der bayerische Durchschnitt für Betten und Plätze ohne Versorgungsstufe F (Fachkliniken) liegt bei 368 pro 100.000 Einwohner.

BEHAUPTUNG: Das sog. „Huber-Grundstück“ befindet sich in der Nähe des Gewerbegebietes am Jahnweg. Es ist mit ca. 3.000 Quadratmeter viel zu klein für einen Krankenhaus-Neubau, der 25.000 bis 30.000 Quadratmeter an Fläche benötigt.
RICHTIG IST: Das Grundstück ist mit etwa 20.000 qm sehr viel größer als behauptet. Es ist damit in etwa so groß wie die bebaubare Fläche an der Lindenallee.

BEHAUPTUNG: Die Ausmaße der betroffenen Fläche werden im Rahmen des Ratsbegehrens genau beschrieben und aufgezeichnet, sie umfasst ca. 25.000 m². Die randständigen Biotope und FFH Gebiete werden selbstverständlich geschont.
RICHTIG IST: Der Text des Ratsbegehrens lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Seefeld für den Neubau eines Krankenhauses auf einer Fläche östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft.“ Nur dieser Text ist rechtsverbindlich. Er enthält keine Aussagen zur Größe und Abgrenzung nach Osten. Wir bleiben bei unserer Aussage, das bei einer Zustimmung zum Ratsbegehren theoretisch bis zur Eichenallee alles zugebaut werden kann. Wir kritisieren das als einen Dammbruch zu einer weiteren Bebauung des Aubachtals.
Die Aussage, dass die randständigen Biotope und FFH Gebiete geschont würden, ist zumindest irreführend. Denn der gesamte vordere Teil der Wiese steht als „Artenreiche Flachland-Mähwiese“ nach dem FFH-Lebensraumtyp 6510 unter gesetzlichem Schutz.