Gewerbegebiet im Aubachtal vom Tisch

Am vergangenen Dienstag wurden in der Gemeinderatssitzung die lang erwarteten Ergebnisse des Fachbehördengesprächs vorgestellt, in dem sieben mögliche Gewerbegebietsstandorte auf ihre Eignung untersucht wurden.

1. Gut Delling
Die wichtigste Nachricht vorweg: Das Vorhaben eines neuen Groß-Gewerbegebiets bei Gut Delling ist endgültig vom Tisch. Gut Delling ist für die Ansiedlung von Gewerbe, aber auch für jede andere Bebauung „nicht genehmigungsfähig und nicht geeignet.“ – hieß das Fazit des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München in der Sitzung (siehe SZ-Bericht, auch der Starnberger Merkur berichtete).

Vonseiten der Landes- und Regionalplanung wurde die Lage mitten im regionalen Grünzug bemängelt. Der Grünzug erlaubt keine neuen Flächenausweisungen über die bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen hinaus. Weiterhin wird das Anbindegebot verletzt. Dieses besagt, dass Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden müssen. Gut Delling ist keine geeignete Siedlungseinheit. Damit ist der Planungsgrundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ nicht berücksichtigt. Auch für das Kreisbauamt beim Landratsamt ist der Standort aufgrund des Verstoßes gegen das Anbindegebot nicht genehmigungsfähig.

Die Untere Naturschutzbehörde hat erhebliche Bedenken aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet, den angrenzenden FFH-Gebieten sowie dem Baudenkmal Eichenallee. Auch artenschutzrechtliche Bedenken aufgrund von Hirschkäfer-Vorkommen wurden angeführt.

Wir hatten bereits im November 2019 klar gegen die Planung Stellung bezogen und sehen uns nun von den Fachbehörden auf ganzer Linie bestätigt.

Neben dem Standort bei Gut Delling wurden sechs weitere Flächen von den Fachbehörden untersucht.

2. Gewerbepark am Jahnweg
Der Standort bekam aus regionalplanerischer und städtebaulicher Sicht gute Noten, da er an die bestehende Gewerbefläche angebunden ist. Zu berücksichtigen sind die angrenzenden Schutzgebiete (Landschaftsschutz, FFH), die benachbarte Wohnbebauung im Hinblick auf den Lärmschutz und die Sicherung der Niederschlagswasserbeseitigung. Das Kreisbauamt bevorzugt eine Erweiterung nach Süden vor einer Erweiterung nach Osten in Richtung Pferdehof.

3. Oberfeld
Hier gibt es von praktisch allen Behörden grünes Licht, sofern die benachbarte Wohnbebauung beim Immissionsschutz berücksichtigt wird.

4. Kammerloher Stadl
Anders bei den Flächen südlich von Hechendorf Richtung Herrsching: Sie fallen aufgrund der fehlenden Anbindung, der Lage im Landschaftsschutzgebiet und wasserrechtlicher Schwierigkeiten durch und sind damit vom Tisch.

5. Zwischen Ulrich-Haid-Straße und Hartstraße
Die Flächen zwischen Wertstoffhof und Sägewerk sind zwar grundsätzlich angebunden, die Nähe zum Aubach ist aber problematisch, da der Biotopverbund zum Artenaustausch nicht gestört werden darf und die Flächen im überschwemmungsgefährdeten Bereich liegen. Es wäre daher ein großzügiger Pufferbereich zum Aubach erforderlich. Generell wird hier eher eine Wohnnutzung empfohlen.

6. Zwischen Uneringer Straße und Stampfgasse
Die Fläche wird als kleiner Ergänzungsstandort für sanftes Gewerbe von den Behörden weitgehend positiv beurteilt. Die Erschließung sollte möglichst von der Uneringer Straße aus erfolgen. Auch hier steht allerdings die ganz Oberalting betreffende wasserrechtliche Erlaubnis noch aus.

7. Westlicher Ortsrand von Hechendorf
Diese als Lamawiese bekannte Fläche fällt bei Regionalplanung und Städtebau als nicht angebunden durch und ist damit als Gewerbefläche nicht genehmigungsfähig. Auch eine mögliche Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet wird von der Unteren Naturschutzbehörde als schwer begründbar angesehen.

Standorte Eignung Zeitlich umsetzbar
1. Gut Delling nicht geeignet
2. Gewerbepark am Jahnweg geeignet mittel- bis langfristig
3. Oberfeld geeignet wasserrechtliche Erlaubnis liegt bereits vor
4. Kammerloher Stadl nicht geeignet
5. Zw. Ulrich-Haid- Str. und Hartstr. mit Einschränkung geeignet langfristige Reservefläche Wohnen
6. Zw. Uneringer Str. und Stampfgasse geeignet mittelfristig
7. Westlicher Ortsrand von Hechendorf nicht geeignet

 

Fazit
Von den sieben untersuchten Standorten fallen drei Alternativen bei der Analyse der Fachbehörden als nicht genehmigungsfähig durch. Diese drei Alternativen liegen sämtlich im Landschaftsschutzgebiet. Es bestätigt sich damit unsere Auffassung: Landschaftsschutzgebiete sind keine Vorratsflächen für Gewerbegebiete!

Grundsätzlich geeignet sind drei Flächen, wobei nur beim Standort Oberfeld die Voraussetzungen für eine kurzfristige Realisierung gegeben sind. Hier müssen wir uns nun darauf konzentrieren, passende Unternehmen zu finden, die flächensparend und emissionsarm sind und eine hohe Flächenproduktivität aufweisen. Eine maßvolle Gewerbe-Entwicklung zur Stärkung der Steuereinnahmen halte ich für richtig, solange die geschützten Flächen nicht angetastet werden.

Ortwin Gentz