Jahnweg

Grundstückskauf am Jahnweg: War das ein guter Deal für die Gemeinde?

Am Dienstag in der Gemeinderatssitzung haben Simon Plass und Ortwin Gentz von der Initiative einige Bürgerfragen zum Kauf des 20.000 qm Grundstücks am Jahnweg gestellt. Dabei konnten wir Folgendes herausfinden:

Der Kaufvertrag ist laut Herrn Bürgermeister Gum bereits rechtswirksam, der Zustimmungsvorbehalt des Gemeinderats ist bereits abgelaufen.
Unsere Frage nach der genauen Lage des Grundstücks wurde mithilfe der geöffneten Online-Karte zumindest ungefähr beantwortet. Es handelt sich um einige Pferdekoppeln hinter dem gemeindlichen Bauhof. Die Hofstelle gehört aber nicht dazu.

Die Frage nach dem genauen Kaufpreis wollte Herr Gum nicht beantworten und berief sich auf die Vertraulichkeit des Kaufvertrags. Auch die Frage, ob der Betrag deutlich über den von der Gemeinde genannten 2 Millionen € liegt (wir hörten inoffiziell von etwa 3 Millionen) wurde nicht beantwortet.

Interessant wurde es bei der Frage, ob vor Abschluss des Kaufvertrags eine Umweltprüfung vorgenommen wurde. Denn egal ob das Grundstück später als Gewerbe- oder Wohngebiet oder als Tauschobjekt für ein anderes Grundstück verwendet wird: Der gezahlte Kaufpreis liegt in jedem Fall deutlich über dem üblichen Grünlandpreis. Die Gemeinde ist damit faktisch zu einer baulichen Nutzung gezwungen, will man sich nicht dem Vorwurf der Steuerverschwendung im Millionenbereich aussetzen. Herr Gum bejahte diese Frage nach einer solchen Umweltprüfung. Auf unsere Rückfrage, ob wir denn diese Prüfung einsehen könnten, musste er allerdings eingestehen: „Die Prüfung erfolgte in meinem Geiste.“

Im Interesse der Gemeindefinanzen können wir nur hoffen, dass auch eine spätere offizielle Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde das OK für eine Bebauung gibt. Zweifel sind allerdings durchaus angebracht: So haben Ornithologen des LBV stark gefährdete Vogelarten wie den Bluthänfling und die Rauchschwalbe auf dem Gelände nachgewiesen und der Bund Naturschutz sieht eine Bebauung in direkter Nachbarschaft eines FFH-Gebiets „naturschutzfachlich kritisch“.

Wir fragten daher nach, ob der Gemeinderat in nicht-öffentlicher Sitzung vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags über den Kauf diskutiert hat. Offenbar war dies nicht der Fall, es wurde nur im Finanzausschuss sowie in einer Besprechung unter Fraktionsvorsitzenden über das Thema gesprochen. Damit sind auch keine Beschlüsse gefasst worden, die nachträglich veröffentlicht werden müssen.

Die Situation bleibt aufgrund der nicht-öffentlichen Besprechungen für uns weiterhin sehr unklar. Als ein Zwischenfazit können wir aber festhalten, dass für eine Grundstückstransaktion in dieser Größenordnung erstaunlich nachlässig geprüft wurde, ob eine Bebaubarkeit gegeben und damit ein realistischer Kaufpreis vereinbart wurde.