Klarstellung zum Abstimmungsverhalten

Von verschiedener Seite sind wir darauf angesprochen worden, warum unsere Fraktion in der Gemeinderatssitzung vom 20.7.2021 dem Tagesordnungspunkt Städtebaulicher Vorvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Klinik Seefeld“ und zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt hat.

Hierzu möchten wir folgendes erklären: Beim entscheidenden Punkt, ob überhaupt die Bauleitplanung eingeleitet werden soll, hat unsere Fraktion geschlossen mit Nein gestimmt. In der Abstimmungsbemerkung sind die Nein-Stimmen auch namentlich aufgeführt (Unser Fraktionskollege Nikolas Rathert war leider in der Sitzung krankheitsbedingt abwesend).

Mit städtebaulichen Vorverträgen für vorhabenbezogene Bauleitplanungsverfahren kann vereinbart werden, dass sämtliche Kosten, die mit der Bauleitplanung zu tun haben, vom Vorhabensträger getragen werden müssen. Dies ist ein übliches Vorgehen, wenn ein Bebauungsplan für ein spezielles Bauvorhaben, also vorhabenbezogen, aufgestellt werden soll.

Eine solche Kostenübernahme finden wir auch im Fall der Klinik sinnvoll. Auch wenn wir die Planung als völlig verfehlt ablehnen und diese sich hoffentlich als überflüssig herausstellen wird, sollen die Kosten dafür bitteschön nicht von der Gemeinde, sondern der Klinik getragen werden! Das gilt umso mehr, wenn das Thema vor Gericht gehen und eine Bebauung scheitern sollte. Dann soll auch die Klinik für die unnötigen Planungskosten geradestehen und nicht die Gemeinde.

Die Bürgerinitiative Eichenallee lehnt das Vorhaben einer Bebauung der artenreichen Wiese am Ödenbächl nach wie vor kategorisch ab und wird für den Erhalt der wertvollen Fläche kämpfen. Für die Sicherstellung der Zukunft der Klinik gibt es bessere Lösungen.

Ortwin Gentz, Nikolas Rathert, Dennis Weber