Gemeinde erfindet das „Auerbachtal“ und weist das Bürgerbegehren zurück

Wir haben den Bescheid zur Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erhalten. Die anwaltliche Prüfung des Bescheids ist in Bearbeitung, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu klären.

Der Ablehnungsbescheid enthält diverse handwerkliche Fehler. So wurden 34 Unterschriften, die am Montag, den 7.8.2017, der Gemeinde übergeben wurden, nicht berücksichtigt. Diverse Schreibfehler, beginnend mit der falschen Namensnennung („Ildigo Gaal-Baier“ statt „Ildiko Gaal-Baier“) der Adressaten, bis hin zu falschen Zitierungen sprechen dafür, dass die Ablehnung mit sehr heißer Nadel gestrickt wurde. So wird das Bürgerbegehren mit „Auerbachtal“ zitiert.

Unterzeichnet wurde der Bescheid vom zweiten Bürgermeister, Herrn Josef Schneider. Wir begrüßen, dass sich Herr Bürgermeister Gum in der öffentlichen Darstellung zurückzieht. Als Vorsitzender des Zweckverbands der Chirurgischen Klinik Seefeld befindet sich Gum möglicherweise in einem Interessenkonflikt.

„Wir verstehen, dass die Gemeinde inhaltlich nicht hinter dem Bürgerbegehren steht.“ meint Ildiko Gaal-Baier von der BI. „Es ist aber eine ganz andere Sache, das Bürgerbegehren aus fadenscheinigen Gründen für nicht zulässig zu erklären.“

Der Text ist im Wesentlichen eine Wiederholung der Beschlussvorlage zur Gemeinderatssitzung und der Prüfung der Kommunalaufsicht. Unsere ausführliche Stellungnahme vom 4.8.2017 wurde dagegen nicht berücksichtigt. Insbesondere hatten wir zu den aufgeführten Punkten bereits Stellung genommen:

Aubachtal
Das Aubachtal bezeichnet nicht nur die Fläche fünf Meter links und rechts neben dem Aubach, sondern den gesamten Talgrund zwischen dem Hechendorfer Hang im Nordwesten und dem Seefelder bzw. Oberaltinger Hang im Südosten. Auch in der Gemeinderatssitzung war dieser Punkt unstrittig.

Piktogramm
Die Kommunalaufsicht spricht selbst von einer „Skizze“. Skizzen sind naturgemäß nicht maßstabsgetreu. Sie hatte ausschließlich die Funktion, den Bürgern aufzuzeigen, wo sich die Fläche befindet. Eine Flächengröße wurde im Text bewusst nicht genannt. Im übrigen hat die Verwaltung falsch gemessen. Wir kommen auf maximal 35.000 Quadratmeter, nicht 50.000 wie behauptet.

Biotopsystem
Wie wir bereits in unserer Stellungnahme betont hatten, sind die Begriffe „Biotop“ und „Biotopsystem“ nicht gleichzusetzen. Es ist enttäuschend, dass die Verwaltung trotz unserer Klarstellung an ihrer falschen Darstellung festhält.

Verkehrstechnische Erschließung
Die Gemeindeverwaltung zitiert auch im Bescheid den Text des Bürgerbegehrens falsch. Durch das Herauslassen des Begriffs „wertvolles Naturerbe“ wird ein falscher Bezug hergestellt. Wir hatten eine Gefährdung für das Naturerbe thematisiert, nicht für die Eichen an sich. Helmut Ronstedt von der BI: „Ja sind wir denn in Hinterpfuideifi, dass die Gemeindeverwaltung derart schlampig mit falschen Zitaten, mit unkorrektem Namen, von der Grammatik ganz zu schweigen, eine fadenscheinige Ablehnung zimmert, bei der durch alle Argumente nur eins durchscheint: Das lehnen wir ab um jeden Preis!“

Nachbargrundstück
Auch bei diesem Punkt wurde das Bürgerbegehren falsch zitiert. Eine ausdrückliche Zweckbindung für eine Klinikerweiterung haben wir nie behauptet. Allerdings wurde eine Zweckbindung sogar in der Presse bestätigt: »Herr Cording, Geschäftsstellenleiter der Gemeinde, bestätigte die Zweckbindung insofern, dass dort nur „soziale und nicht-gewerbliche Gebäude“ entstehen dürfen«.

Im Gegensatz zur Beschlussvorlage und der Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landratsamts geht der Ablehnungsbescheid ausführlich auf die Kliniksanierung und -erweiterung ein. Die Gemeinde wirft dem Bürgerbegehren eine Irreführung vor, weil es auf die wirkliche Problemlage der Klinik nicht eingegangen sei. Unsere Informationen beruhten ausschließlich auf öffentlichen Quellen und die von uns genannten Fakten wurden von der Gemeinde nicht in Frage gestellt. Im Gegenteil wurde der gesamte Absatz des Bürgerbegehrens falsch interpretiert und zitiert.

In der Begründung heißt es beispielsweise: „Damit ist die Behauptung der Bürgerinitiative, es handele sich nur um einen Anbau von 30 Betten der problemlos realisiert werden könne, unrichtig.“ Dies wurde im Informationsblatt nie behauptet. Wir haben darin nie von einem Anbau mit 30 Betten gesprochen, auch das Wort „problemlos“ taucht nicht auf.

„Keinesfalls ist diese Maßnahme unproblematisch und kostengünstig, wie von der Bürgerinitiative behauptet.“ Solche Behauptungen sind im Informationsblatt nicht zu finden. Wir schreiben dort nur von einer „vergleichsweise“ schnellen und kostensparenden Umsetzung. Der Vergleich bezieht sich natürlich auf einen Neubau inklusive Provisorien am alten Standort. Quelle: »Der Klinik-Chef und Landrat Roth wollen eine rasche Lösung am heutigen Standort, weil das auch viel schneller geht als ein Neubau.«

Die Gemeinde geht sogar soweit, uns vorzuwerfen, wir hätten auf eine „mögliche und drohende Alternative der Klinikschließung“ hinweisen müssen, falls kein Alternativstandort gefunden wird. Wir weisen dies zurück, da dies eine reine Spekulation ist, die nicht auf öffentlich bekannten Tatsachen beruht. Unseres Wissens hat eine Prüfung für Standorte außerhalb des Landschaftsschutzgebiets noch nicht stattgefunden. Einen Antrag der SPD vom Juli 2017 zur ergebnisoffenen Suche von Alternativstandorten mit Einbeziehung der Bevölkerung hat der Gemeinderat noch nicht behandelt. „Wir lassen uns nicht den schwarzen Peter zuschieben, wir würden die Klinik gefährden. Die BI ist nicht für die Misswirtschaft in der Vergangenheit verantwortlich, die zur aktuellen Notlage der Klinik geführt hat“, so Albert Augustin von der BI. „Ein Neubau im Landschaftsschutzgebiet ist kein Rettungsanker sondern eine denkbar schlechte Lösung.“

Finanzierung der weiteren Arbeit
Wir haben die Kanzlei Meisterernst Rechtsanwälte, Spezialisten für Bürgerbegehren in München, mit der Prüfung der rechtlichen Aussichten einer Klage gegen die Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beauftragt. Wenn die Einschätzung der Kanzlei positiv ausfällt, haben wir eine Klagefrist bis Mitte September 2017 einzuhalten.

Um eine Klage einreichen zu können, benötigen wir noch weitere Spenden. Jeder Beitrag hilft uns, die Landschaft von Seefeld zu schützen. Wir danken für die bisher eingegangenen Spenden!