Verträglich mit FFH-Gebiet?

Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung, 17.5.2021:

Das im Bürgerentscheid von der Gemeinde Seefeld vorgeschlagene Gelände für einen Klinikneubau liegt, wie bekannt, im Landschaftsschutzgebiet. Es liegt insbesondere aber auch einem Teilbereich des besonders geschützten Flora-Fauna-Habitat–Gebietes entlang des Ödenbächls unmittelbar an. Die Zufahrt zum Neubau soll abzweigen aus der ebenfalls einem Teilbereich dieses FFH–Gebietes zugehörigen in Richtung Auing verlaufenden Eichenallee und, das Ödenbächl überquerend, das Klinikgelände erreichen. Die genaue Lage der FH – Bereiche ist aus dem frei zugänglichen Bayern Atlas zu ersehen. In der ebenfalls frei einsehbaren Veröffentlichung des Bayerischen Umweltministeriums zum FFH-Schutz ist zu lesen: „Rechtsverbindlich ist das gesetzliche Verschlechterungsverbot. Alle Maßnahmen die zu einer erheblichen Verschlechterung der für das Gebiet maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten führen können, sind demnach verboten. Ob Maßnahmen in Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot geraten können, muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden.“ Ist im Vorfeld des Bürgerentscheids eine solche Verträglichkeitsprüfung vorgenommen worden? Wird hier über ein rechtlich nicht abgesichertes Vorhaben abgestimmt?

Dr. Ulrich Goebel
Seefeld