Umstrittener Klinik-Neubau in Seefeld: Sieben Bürgermeister haben ein Ziel

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Peter Schiebel, Starnberger Merkur, 19.4.2021:

Alle sieben Bürgermeister des westlichen Landkreises haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme für einen Klinik-Neubau in Seefeld oder Herrsching ausgesprochen. Derweil diskutiert der Seefelder Gemeinderat heute Abend über eine Absichtserklärung – coronabedingt vor minimaler Zuschauerkapazität.

Trotz limitierter Zuschauerkapazität laden wir alle Interessierten ein, die Gemeinderats-Sitzung heute Abend im Haus Peter und Paul am Seefelder Marienplatz zu verfolgen. Sie beginnt um 19 Uhr, im Anschluss an die Bauausschusssitzung um 18:45 Uhr. Es gibt eine FFP2-Masken-Pflicht.

…gebe es seit Ende vergangenen Jahres einen Feststellungsbescheid des Ministeriums, der „die Förderfähigkeit der Zusammenlegung der beiden Klinikstandorte Seefeld und Herrsching aufgrund des Bedarfs in unserer Region auf Herrschinger oder Seefelder Flur“ feststelle.

Nach wie vor nicht öffentlich beantwortet sind unsere Fragen, warum eine Förderung nur bei einem Standort in den Gemeinden Herrsching und Seefeld gewährt werden soll und ob eine Verkehrsanalyse durchgeführt wurde, die den Einzugsbereich mit Standorten in weiteren Gemeinden vergleicht.

An der Sorgfalt wollen Schiller, Kögel und ihre fünf Amtskollegen keine Zweifel aufkommen lassen. „Die Bürgermeister sind sich sicher, dass bei der Auswahl der möglichen Grundstücke sorgfältig und verantwortungsbewusst vorgegangen und abgewogen wird“, heißt es in der Stellungnahme der Sieben. „Sie plädieren dringend dafür, den Schutz unserer Landschaft und die gesundheitliche Vorsorge für eine stetig wachsende Bevölkerung nicht in Konkurrenz zu bringen und keine Gräben aufzureißen.“

Diesem Plädoyer können wir uns nur anschließen. Durch die Auswahl eines Standorts im Landschaftsschutzgebiet wurde aber zwangsläufig der Schutz unserer Landschaft in Konkurrenz gesetzt zur Gesundheitsvorsorge. Die einzige Lösung aus unserer Sicht: Wir sollten den Suchradius erweitern und einen Standort außerhalb des Landschaftsschutzgebiets in die Wahl ziehen.

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