Bürgerinitiative reicht Klage ein

Link zum externen Artikel

Sebastian Raviol, Starnberger Merkur, 8.9.2017:

Eine fehlerhafte Darstellung der Situation durch das Bürgerbegehren sahen manche Gemeinderäte in der damaligen Sitzung ebenso wenig wie die Bürgerinitiative. Die hält ihre Kritik aufrecht. „Vielen Gemeinderäten scheint der Unterschied zwischen inhaltlicher Zustimmung oder Ablehnung und der Frage der Zulässigkeit nicht bewusst zu sein. Das ließen jedenfalls diverse Wortmeldungen erkennen“, erklärt BI-Sprecher Ortwin Gentz.

Seefelds Zweiter Bürgermeister Josef Schneider sagt auf Anfrage: „Die Klage ist überhaupt keine Überraschung.“