Klage gegen Ablehnung des Bürgerbegehrens

Link zum externen Artikel

Christine Setzwein, Süddeutsche Zeitung, 8.9.2017:

Die Bürgerinitiative Eichenallee und der Bund Naturschutz wollen die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat Seefeld nicht hinnehmen und werden Klage einreichen.

Die Klage wurde bereits eingereicht.

Sie sind der Auffassung, dass die von der Gemeinde vorgetragenen Ablehnungsgründe nicht haltbar seien. Rechtsanwältin Lisa Eberlein von der Kanzlei Meisterernst stimmt dem zu: „Bei der Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren wird noch keine inhaltliche Entscheidung getroffen, sondern diese stellt lediglich eine Vorstufe dar. Die maßgebende inhaltliche Festlegung findet erst später im Bürgerentscheid und zwar nach ausführlicher, öffentlicher Erörterung der wesentlichen politischen, tatsächlichen und rechtlichen Argumente statt. Aus diesem Grund sind an die Begründung eines Bürgerbegehrens keine zu strengen Anforderungen zu stellen“, stellt sie fest.