Bürgerbegehren unzulässig?

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Hanna von Prittwitz, Starnberger Merkur, 4.8.2017:

Als „Schlag ins Gesicht der Unterzeichner des Bürgerbegehrens“ hat die Initiative Eichenallee die Beschlussvorlage bezeichnet. „Statt einer Auseinandersetzung auf Sachebene versucht die Gemeinde offenbar, über halbscharige Argumente und juristische Haarspaltereien eine demokratische Entscheidung der Seefelder Bürger zu verhindern“, so Ildiko Gaal-Baier in einer Pressemitteilung. „Besonders enttäuscht sind wir, dass Bürgermeister Gum sein Wort nicht hält“, schreibt Mitinitiator Ortwin Gentz. Gum habe ihm noch im Mai geschrieben, dass er einen Bürgerentscheid befürworte.