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Antrag vom: 2. Dezember 2020
Großteils unmöglich

Verbesserungen für Menschen zu Fuß und Fahrrad, Ortsdurchfahrt Hechendorf

Verbesserungen

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Der Unterpunkt a) zur Einrichtung von Zebrastreifen war bei Behandlung des Antrags noch offen und wurde mit dem Landratsamt geklärt. In der Gemeinderatssitzung vom 2.3.2021 haben wir diesen Punkt nochmals angesprochen.

Zu b) und c): Die Einrichtung einer festen Radaranlage ist laut Polizei Starnberg nur möglich, wenn es sich um einen „Unfallbrenn- oder Unfallgefahrenpunkt“ handelt, „wobei die Zahl der Verkehrsunfälle eine wesentliche Entscheidungsgrundlage ist“. Auch für eine Anordnung von Tempo 30 ist laut Auskunft vom Landratsamt „eine konkrete Verkehrsgefahr – eine im Vergleich zu anderen Ortsstraßen erhöhte Unfallhäufigkeit – hinreichend wahrscheinlich“ sein.

Dies können wir nicht nachvollziehen, da es an dieser Stelle bereits mehrere Unfälle gegeben hat. Bereits vor knapp 20 Jahren ist dort ein Kind angefahren worden und lag drei Monate im Koma. Wir fragen uns: Muss erst ein Mensch tödlich verunglücken, bevor gehandelt wird? Siehe dazu auch der Beitrag in der SZ vom 20.12.2020.

Update 22.3.2020: Eine Antwort des Landratsamts liegt vor und in einem Gespräch mit dem Landratsamt und den Polizeiinspektionen Herrsching und Starnberg haben wir genehmigungsfähige Kleinmaßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation besprochen.

Update 26.3.2020: Wir haben in einem Lokaltermin mit dem Bauamt der Gemeinde die Kleinmaßnahmen besprochen. Im nächsten Schritt werden diese mit dem Staatlichen Bauamt abgeklärt.

Update 22.3.2021: Das Landratsamt lehnt Zebrastreifen ab, da sie kontraproduktiv wirkten und Fußgänger zu sorglos die Straße queren würden. Warum Zebrastreifen mangels Tempo 30 nicht möglich sind, Tempo 30 aber nicht angeordnet werden kann, steht in unserem ausführlichen Bericht.

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