Zwei Abstimmungstermine wahrscheinlich

Hanna von Prittwitz, Starnberger Merkur, 26.5.2021:

Für eine Zusammenlegung beider Abstimmungen – sollte das Bürgerbegehren zugelassen werden – allerdings ist es vermutlich zu spät. Wie [Seefelds Geschäftsstellenleiter] Cording berichtete, habe die Gemeinde den Druck für das Ratsbegehren bereits in Auftrag gegeben.

Ein gleichzeitige Abstimmung wäre nicht nur kostengünstiger und hätte weniger Verwaltungsaufwand zur Folge, sondern es gäbe durch die Stichfrage auch ein klareres Bürgervotum. Bereits seit über einer Woche war der Verwaltung der voraussichtliche Einreichungstermin des Bürgerbegehrens bekannt, man konnte sich also darauf einstellen.

Wenn die Verwaltung das Bürgerbegehren nicht so schnell prüfen kann, wäre auch eine Verschiebung des Abstimmungstermins um ein bis zwei Wochen mit dem Ziel einer gemeinsamen Abstimmung durchaus möglich – wenn es denn mehrheitlich gewollt ist.

In ihrer Pressemitteilung hatten BN und BI den Fraktionen des Gemeinderats, die das Ratsbegehren bis auf Grüne/BI unterstützen, „Angstmache“ vorgeworfen. Denn so oder so sei der Landkreis „zur Aufrechterhaltung der Versorgung rechtlich verpflichtet“. [Landrat] Frey sagte dazu: „Ja, wir kommen unserer Aufgabe nach, die Versorgung zu gewährleisten.“ Wenn der Landkreis die Möglichkeit dazu jedoch nicht erhalte, funktioniere das nicht. Das sei widersprüchlich „und schon sehr um die Ecke gedacht“.

Manchmal muss man um die Ecke denken, um zu Ende zu denken. Im Übrigen gibt es ja durchaus Alternativen, nur scheint hierfür der politische Wille zu fehlen.

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