Leitlinienkonzept Seefeld 2035 – unser Ziel mit Euch.

Seefeld hat 2023 in einem offenen demokratischen Prozess mit allen Bürgerinnen und Bürgern das zukunftsweisende „Leitlinienkonzept Seefeld 2035“ erstellt. Diese Leitlinien wurden zusammen mit dem Planungsverband erarbeitet und am 28.3.2023 vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet. Leider wurden diese Leitlinien bisher in der realen Gemeindearbeit häufig ignoriert. Wir stehen zu diesen von den Seefelder Bürgern erarbeiteten Leitlinien, die die Bedürfnisse aller abbilden und wollen das Konzept aktiv in der Gemeinde umsetzen.

Leitlinienkonzept Seefeld 2035

Wir machen das von den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitete Konzept zum Kernstück unseres Programms.

Deshalb: Der Flächennutzungsplan soll sich nach diesem Leitlinienkonzept richten und darf nicht mehr kleinteilig bei jedem neuen Bauvorhaben parallel zum Bebauungsplan geändert werden.

Im Leitlinienkonzept Seefeld 2035 heißt es unter anderem:

Freiraum und Landschaftsbild sind zu schützen. Es bedarf einer überwiegend qualitativen Entwicklung der Gemeinde und einer effizienten Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen.

(Leitlinie 1)

Das Aubachtal als regionaler Grünzug ist in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten.

(Leitlinie 8)

statt großflächiger Neuausweisungen sollen vorrangig effizient genutzte Ergänzungen für Gewerbeansiedlungen und Betriebserweiterungen erfolgen. Es bedarf einer gesteuerten und qualifizierten Gewerbeansiedlung, die zu Seefeld passt. Handwerksbetriebe und die Landwirtschaft sind für die Gemeinde von besonderer Bedeutung. Attraktive Standorte für diese Betriebe sind auch die kleinen Ortsteile.

(Leitlinie 4)

Bodenschutz: Der Boden ist vor Versiegelung, Verdichtung, Erosion, Auswaschung und Kontamination zu schützen. Artenschutz: Angestrebt wird eine ökologische Aufwertung von Flächen im Innen- und Außenbereich. Wasserschutz: Die Gewässer und das Grundwasser sind mit besonderer Sorgfalt zu schützen, zu pflegen und zu erhalten.
(Leitlinie 9)

Für uns sind unsere großzügigen Landschaftsschutzgebiete keine Bauflächen auf Vorrat, sondern ein unersetzliches Gut für die kommenden Generationen.

Es bedarf einer Sicherung, Stärkung und Verstetigung der kommunalen Einnahmen, insbesondere der Gewerbesteuereinnahmen, sowie einer sparsamen Haushaltsführung.
(Leitlinie 3)

Auch hier möchten wir den Bürgerwillen umsetzen und für eine Erneuerung der Finanzpolitik eintreten (siehe „Gewerbe und Finanzen“).