Sehr geehrter Herr Haarmann,
sicherlich ist Ihnen das Gutachten zum AfD-Verbotsverfahren der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) ein Begriff:
Es kommt nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass die AfD planvoll sowohl gegen das Demokratieprinzip als auch gegen die Menschenwürde verstößt und damit eindeutig verfassungsfeindlich ist.
Zum Widerspruch gegen die Menschenwürde stellt das Gutachten fest:
„Die AfD behandelt die Menschenwürde nicht als unantastbare Grenze ihrer Migrationspolitik, sondern als zu überwindendes Hindernis auf dem Weg zur massenhaften „Remigration”.“
Die demokratiefeindliche Ideologie der AfD „materialisiert sich in demokratiefeindlichen Forderungen nach der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung bestimmter politischer Gegner:innen für demokratisch legitimierte Entscheidungen. […] Weiter verfolgt die AfD das Ziel, politische Gegner:innen zu unterdrücken und aus dem Prozess der politischen Willensbildung auszuschließen.“
Art 21 Abs. 2 des Grundgesetzes regelt das Parteiverbot:
Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
In der öffentlichen Debatte wird über das Pro und Contra eines Parteiverbots diskutiert. Dabei ist das Grundgesetz mit der Formulierung „… sind verfassungswidrig“ eigentlich sehr eindeutig. Wenn die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, besteht hier also überhaupt kein Spielraum – vorausgesetzt natürlich, dass eine der berechtigten Institutionen (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) einen entsprechenden Prüfungsantrag ans Bundesverfassungsgericht stellt. Dabei geht es nicht darum, dass bestimmte Parteien sich unliebsamer Konkurrenz entledigen wollen. Sondern schlicht und einfach darum, dem Grundgesetz, der Verfassung unseres Landes, Geltung zu verschaffen.
Ich betrachte es daher als moralisch geboten, den Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit schnellstmöglich zu stellen. Denn spätestens wenn die AfD in ersten Landesregierungen vertreten sein sollte oder AfD-Richter an höchste Gerichte berufen werden, dürfte dies schwieriger bis unmöglich werden.
Darf ich auf Ihre Unterstützung zählen, dass Sie und die Freie Wähler-Fraktion im Bayerischen Landtag eine Überprüfung der AfD auf Verfassungsmäßigkeit befürworten?
Es gibt keinen plausiblen Grund mehr, noch länger zu warten.
Mit freundlichen Grüßen
Ortwin Gentz
