Wolfgang Prochaska, Süddeutsche Zeitung, 16.6.2017:
Der Seefelder Rathauschef befürwortet einen Bürgerentscheid in punkto Klinikneubau an der Eichenallee.
Wie soll man diese in sich widersprüchliche Haltung verstehen? Der Bürger soll zwar entscheiden, aber doch bitte nicht so schnell? Denn ein Ratsbegehren würde vor allem Zeit sparen, da die Unterschriftensammlung und -prüfung entfiele.
Wir lassen uns davon nicht beeindrucken und werden in Kürze ein Bürgerbegehren starten.
Neu dürfte allerdings sein, dass das Grundstück neben der Klinik der Gemeinde mit jener Zweckbindung übertragen wurde, es für eine Erweiterung der Klinik zu verwenden.
Diese Zweckbindung ist ein weiteres Argument für den Standort in der Ortsmitte. Sollte die Gemeinde das Grundstück für andere Zwecke nutzen oder verkaufen wollen, müsste der jahrzehntelange Wertzuwachs ausgeglichen werden. Dies würde ganz erhebliche Kosten für den gemeindlichen Haushalt bedeuten.
Fazit: Die Erweiterung des Krankenhauses am bestehenden Standort ist nicht nur aus ökologischer und raumplanerischer Sicht vorteilhaft, sondern auch im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Steuermitteln.
Zwei Szenarien nehmen nun Gestalt an: Sollte sich herausstellen, dass eine Klinikerweiterung am alten Standort sinnvoll ist, ist der Bürgerentscheid obsolet. Andernfalls könnte es in Seefeld zu einem heißen Herbst kommen, wenn die Auinger Straße der neue Standort wird, und ein Entscheid die Klinik verhindern will.
Wir glauben nicht, dass ein Bürgerentscheid im ersten Fall obsolet wäre. Denn ist die Herausnahme der Fläche aus dem Grünzug erst einmal durch, kann die Gemeinde die Fläche für alle möglichen weiteren Bauprojekte verwenden. Die vom Gemeinderat beschlossene Zweckbindung bei der Herausnahme von Grünzügen lässt sich aus unserer Sicht praktisch nicht umsetzen oder wäre mit einfacher Gemeinderatsmehrheit wieder revidierbar.
Das bedeutet: Wie es auch kommt, ein Bürgerbegehren ist auf jeden Fall wichtig und sinnvoll.