Gemeinderatssitzung vom 8.7.2025

Es gab einen negativ-Rekord: Die Sitzung endete – fast abrupt – kurz vor 23:30 Uhr. Das war sowohl der langen Agenda der öffentlichen Sitzung, als auch der des nicht-öffentlichen Teils geschuldet. Nachdem wir im Frühjahr Sitzungen hatten, die sehr kurz gehalten wurden, war die Agenda vor der Sommerpause diesmal so lang und mit schweren Themen gewichtet, dass es gut und gerne auch noch 1-2 Stunden hätte länger dauern können. Für zwei nicht ganz unwichtige Themen haben wir am Ende je 30 Sekunden investiert – eine schräge Nummer.

Die Meilinger Bürgerschaft hat ein sehr tolles Projekt aus der Traufe gehoben. Generationenübergreifend soll der „Meilinger Lieblingsplatz“ geschaffen werden. Hierfür wird von einem Landwirt ein circa 2500 m² großes Wiesengrundstück gepachtet, auf dem für jede Altersgruppe eine Aufenthaltsqualität mit entsprechenden Angeboten eingerichtet werden soll. Verena Hentschel, die sich schon um die Mitgestaltung des Uneringer Spielplatzes gekümmert hat, hat sich hier auch wieder eingebracht und mit Kindern aus Meiling verschiedene Spielplatz-Entwürfe kreiert. Diese wurden uns im Gemeinderat vorgestellt. Siehe auch: Ein Lieblingsplatz für alle Meilinger.

Ebenfalls vorgestellt wurde eine neue Seefeld-App. Sie kostet die Gemeinde 560 € im Monat und basiert auf der Heimat-Info App. Es ist eine übergreifende Plattform vieler bayerischer Kommunen und bietet eine Oberfläche für Benachrichtigungen von und über Vereine, Veranstaltungen oder Warnmeldungen. Auch zu finden sind sämtliche Notdienste (Ärzte und Apotheken). Daneben natürlich auch alle Verwaltungs-Services, die online machbar sind. Die Inhalte, zum Beispiel die Präsentationen der teilnehmenden Vereine, werden von diesen selber verwaltet. Natürlich hat die Gemeindeverwaltung ein Auge drauf, dass alle Inhalte korrekt, konform und einigermaßen up-to-date sind.

Als Wahlleiter für die anstehende Kommunalwahl im März 2026 wurden Herr Baumann und als Stellvertreterin Frau Wesinger vom Gemeinderat ernannt.

Frau Rogorsch hat uns ein Update und die Hintergründe erklärt zum Hochwasserschutz- sowie Sturzflut-Konzept. Zweiteres wurde bereits vor geraumer Zeit vom Gemeinderat beantragt, Ersteres wurde nun in Auftrag gegeben. Die Konzepte werden jeweils beim Wasserwirtschaftsamt per Förderantrag beantragt. Die Bewilligungen ziehen sich allerdings oft um ein bis zwei Kalenderjahre hin, da die Höhe an Fördermitteln begrenzt ist und es daher eine Rangliste nach Antragseingang aller Bewerber gibt. Natürlich gibt es thematisch bei beiden Konzepten eine Überlappung. Beim Sturzflut-Konzept wird in erster Linie untersucht, wie sich Oberflächenwasser bewegt und verteilt, wohingegen beim Hochwasserschutz-Konzept einzelne Gewässer wie zum Beispiel der Mühlbach betrachtet werden. In unserem Fall hat das mit dem ersten Konzept beauftragte Planungsbüro Vorschläge zum Umfang der Betrachtung gemacht und eine entsprechende Kostenschätzung abgegeben. Das Hochwasserschutz-Konzept kostet die Gemeinde ca. 125.000 €, das Sturzflut-Konzept liegt bei etwa 80.000 €. Bei Parallelbeauftragung des Büros sind weitere Einsparungen möglich. Und wie gesagt kann man auch noch Fördermittel abgreifen, die die tatsächlichen Kosten für die Gemeinde reduzieren. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen könnte dann ebenfalls förderfähig sein. Im Rat entstand nach der Vorstellung eine Diskussion über die Frage, ob man lieber Sofortmaßnahmen, die nötig und bereits bekannt sind, gleich umsetzt oder lieber das Geld für neue Gutachten investiert. Amüsant fand ich auch die Sorge einiger, ob nach Erhebung einer Studie eine Haftung (für die Gemeinde) entsteht, falls man das Wissen generiert, aber dennoch untätig bleibt. (Natürlich nur weil man die Maßnahmen nicht schnell genug umsetzen kann 😉)

Die Vergabekriterien für das Wohnbau-Projekt in der Spitzstraße wurden verabschiedet. Diese wurden zuvor vom SeeKU Verwaltungsrat vorgeschlagen. Die Vergabe wird nach einem Punktesystem erfolgen. Wichtige Kriterien sind etwa die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe der Daseinsfürsorge. 60 % der Wohneinheiten sollen an diese Menschen gehen. Dafür werden auch vorhandene Eigentums- und Vermögenswerte sowie Wohnrechte unter die Lupe genommen. Weiterhin entscheidend sind natürlich die Anzahl und das Alter der im Haushalt lebenden Kinder, Anzahl der erziehenden Erwachsenen, die bisherige Wohndauer in der Gemeinde Seefeld, ein vorliegender Behinderungsgrad sowie ehrenamtliche Tätigkeiten. Die Verabschiedung erfolgte einstimmig. Siehe auch: Alles im Zeit- und Kostenrahmen.

Durchaus eine Entscheidung mit Gewicht war der Erlass einer neuen Stellplatzsatzung für die Gemeinde Seefeld. Anlass dazu war eine Neuregelung der bayerischen Bauordnung: Die alte Satzung läuft ab 1.10.2025 aus. Damit würde eine Stellplatzpflicht für Bauwerber entfallen! Dadurch ist die Verwaltung gezwungen, bis zum Stichtag eine neue Satzung verabschiedet zu haben. Glücklicherweise musste die Verwaltung keinen Satzungstext komplett neu aufsetzen, denn eine Musterformulierung dafür gab es vom bayerischen Gemeinde- und Städtetag – so konnte man sich an einem Rahmengerüst dafür orientieren. Zum Hintergrund: der Freistaat Bayern will im Zuge der Wohnbauförderung die Stellplatzregelung aufweichen! Das ist natürlich nicht im Sinne kritischer Wohnbereiche. Bei uns gab es einen Kompromiss. Wohnungen, die kleiner sind als 70 m², brauchen künftig nur noch einen, statt der früher obligatorischen zwei Stellplätze nachweisen. Dies geht laut Verwaltung in Ordnung, da es auch der allgemeinen Wohnrealität durchaus entspricht. Nicht vorgesehen ist eine Stellplatz-Ablöse-Regelung. (Das gab es aber eh noch nie in Seefeld). Es wurde noch ein Passus mit aufgenommen, der auf unseren Hinweis hin berücksichtigt wird: die Oberflächen-Beschaffenheit der Stellplätze soll verbindlich versickerungsfähig sein (gegen 7 Stimmen!). Eine ebenfalls von uns befürwortete Klausel für eine vorgeschriebene Begrünung oder PV-Anlagen fand hingegen leider keine Mehrheit.

Es wurden Änderungen für den neu entstehenden Bebauungsplan Günteringer Straße beschlossen. Es betrifft das Areal zwischen Günteringer Straße und Leitenhöhe, die größte Baulücke in Güntering. Hier gibt es unter den Anwohnern hauptsächlich Bedenken wegen der Verkehrslast. Es wurden wieder Stimmen aus dem BVS laut, hier ein professionelles Gutachten zu erstellen. Die Idee fand aber weder in der Verwaltung noch in der Mehrheit des Rates Unterstützung, da die Verwaltung im vergangenen Jahr bereits ein umfangreiches Konzept erstellen ließ. Es gibt aber noch andere Themen: die Entwässerung ist problematisch, da ein Gutachten ergeben hat, dass die Versickerung von Oberflächenwasser vor Ort nicht ausreichend ist. Für entsprechende Rückhaltesysteme ist aber in erster Linie das Landratsamt verantwortlich. Um einen Konflikt mit den angrenzenden Nachbarn zu lösen, wurde zudem beschlossen, zwei der geplanten Baukörper zu drehen. Siehe auch: Bedenken wegen Nadelöhr.

Sonstiges:

  • Die Kirchenmauer-Sanierung in Oberalting ist zwar mittlerweile abgeschlossen, hat sich aber länger hingezogen als geplant. Als eine Ursache wurde von der Verwaltung auch die Unzuverlässigkeit der Handwerker angeführt (siehe auch: Seefelder Kirchenmauer in neuem Glanz).
  • Wie auch schon der Zeitung zu entnehmen war, hat die BRK Landeszentrale (wohl auch dank neuer Geschäftsführung) endlich die Genehmigung zum Bau einer neuen Wasserwachtstation in Wörthsee erteilt.

Dennis Weber