Im Bauausschuss sorgte der Befreiungsantrag eines Bauwerbers in der Beermahd für eine kontroverse Diskussion. Sein Ansinnen war es, für einen Anbau an ein altes Bestandshaus eine Befreiung für seine Dachkonstruktion zu erhalten. In der Beermahd gibt es einen gültigen Bebauungsplan, der nur Dächer mit einer Neigung vorsieht. Er will einen flachen Anbau umsetzen, der seinen Baumbestand schützt. Im wesentlichen entbrannte die Diskussion um die Optik – ist also Geschmackssache. Der Befreiungs-Antrag ging u.a. mit meiner Stimme glücklicherweise durch.
In der Bürgerfragen-Runde beschwerte sich ein Herr über die morgendlichen Aktivitäten des Edeka (mit neuem Eigentümer). Der Vorwurf lautet, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden und die Arbeiten schon zwischen 4:00 und 5:00 Uhr morgens beginnen. Hierfür ist allerdings das Landratsamt in Starnberg zuständig und nicht die Kommune. Wir sind also nicht der richtige Adressat. Die Verwaltung versprach ihm noch, den Punkt dort anzubringen.
Ein weiteres Mal gewährte der Gemeinderat einen Zuschuss von 5000 € für das mittlerweile 19. Filmfestival in Seefeld, allerdings gegen diesmal sechs Stimmen von CSU und FWG.
Das BRK wandte sich in jüngster Vergangenheit an die Wörthsee-Anrainerkommunen mit der Bitte um einen erweiterten Zuschuss für die neue Wasserwachtstation am Wörthsee. Da es eine Verzögerung bei der Projekt-Umsetzung zu beklagen gibt, geht eine Kostensteigerung damit einher, die nun von den Kommunen aufgefangen werden soll. Der Bürgermeister übte laut Kritik am Management des BRK, das einerseits gar nicht oder nur schlecht kommuniziere und zum zweiten die Nachforderungen der Zuschüsse auf die Kommunen ungleich verteilen wollen, im speziellen Fall zum Nachteil für Seefeld. Das stieß bei vielen sauer auf, da es nicht lange her ist, dass wir bei den Nachbar-Gemeinden einen freiwilligen Zuschuss für den fast eine halbe Million teuren Drehleiter Wagen angefragt hatten und eine Abfuhr erhielten. Ein Fakt, den auch ich kritisiere. Das ist zwar nicht Thema des BRK aber letztlich ist die Bewilligung des Zuschusses auch eine Solidaritätsbekundung an die Nachbar-Kommunen. Baubeginn sollte eigentlich das Jahr 2019 sein, die Pandemie hat das Projekt, wie man sich denken kann, verzögert. Aktuell sei die Finanzierung zwar solide, führte der stellvertretende BRK-Kreisvorsitzende für den Landkreis Starnberg aus. Auch würden Kreisverbandsmittel dafür aufgewendet. Die jetzigen Verzögerungen lägen allerdings am BRK-Präsidium, das nicht zu 100 % durchfinanzierte Projekte als nicht genehmigungsfähig einstuft! Insofern wäre eine Zustimmung der Kommunen bitter nötig, in unserem Fall über weitere 17.500 € (zu den bisher bewilligten 30.000 €, also insgesamt 47.500 €). Denkbar knapp mit 10:9 Stimmen wurde der Antrag auf die Zuschuss-Erweiterung bewilligt, gegen die Stimmen unserer Fraktion und Bürgermeisters. Es wurde jedoch eine Ergänzung hinzugefügt: und zwar eine auflösende Bedingung für den Abruf der Zuschüsse, falls das Geld im Jahr 2026 nicht abgerufen wird. Damit wollen wir die Umsetzung des Projekts forcieren.
Wir sprachen über die Vergabekriterien für das Wohnprojekt an der Spitzstraße. Bis zum 27. Juni kann das Gremium Änderungswünsche einbringen. Eine spontane Idee war etwa die Einführung von Staffelmietverträgen (was sozial betrachtet sicher ziemlich heikel ist.) Bisherige Kriterien sind etwa: Angehörigkeit einer Berufsgruppe Daseinsfürsorge oder Gehaltsgrenzen. Übrigens: das Projekt soll etwa im Mai 2026 fertig gestellt und im Juni oder Juli 2026 bezugsfertig sein. Die Zielvorstellung liegt bei 14 € pro Quadratmeter Warmmiete. Bis September diesen Jahres sollen die Richtlinien zur Vergabe fixiert werden. Die erste Vergabe wird über die Verwaltung vorgenommen, darauf folgende Neuvergaben über das SeeKU.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich – wie zu befürchten war – den Auftrag für die Erstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbeparks am Jahnweg in Oberalting erteilt. Der Zuschnitt des neuen Gewerbe-Areals ragt ziemlich weit in die landwirtschaftlichen Flächen Richtung Ponyhof hinein, was uns sauer aufstößt. Die Gemeinde hatte dort vor Jahren unter Altbürgermeister Gum teure Grundstücke erworben, die jetzt dafür verwendet werden und der Gemeinde Geld in die leeren Kassen spülen sollen. Bürgermeister Kögel hat versucht, mit den umliegenden Grundstückseigentümern zu verhandeln und einen besser geeigneten Zuschnitt für das Gewerbe hinzubekommen, ist aber leider gescheitert. Keiner will sein Land verkaufen.
Für die Bebauungspläne Wörthsee Süd und Nord wurden weitere Festsetzungen verabschiedet. Das ist mittlerweile zum Dauerthema geworden. Die Gemeinde versucht, hier sehr akkurat zu arbeiten, da es einige Anrainer gibt, die ihre eigene Interessen durchsetzen wollen und jede kleine Nadel im Heuhaufen suchen, um rechtlich gegen die Gemeinde vorgehen zu können und die geltenden Regeln zu Fall zu bringen. Daher muss alles hieb- und stichfest sein. Im Zuge dessen wurden auch die Veränderungssperren für beide Gebiete verlängert, bereits zum zweiten Mal. (Das ist immer maximal für ein Jahr möglich.) Das Verfahren ist sehr langwierig, da es einer Änderung des Flächennutzungsplans bedarf, um die bebauten Gebiete aus dem Landschaftsschutz herauszunehmen. Das läuft über das Landratsamt und den Umweltausschuss des Kreistags und dauert entsprechend lang.
Der Antrag auf Zulassung einer Ferienwohnung im Gebiet des geltenden Bebauungsplans Seestraße 1 wurde von der Verwaltung und dem Gemeinderat zum Anlass genommen, künftig bei Bebauungsplan-Änderungen einen Passus einzufügen, der die Nutzung von Ferienwohnungen unterbindet. Bisher konnten Ausnahmen jeweils beantragt werden. Die Gemeinde hat das bereits abgelehnt, doch wir liefen Gefahr, dass das Landratsamt unsere Entscheidung ersetzt, da bislang eben kein expliziter Ausschluss für diese Nutzungsform vermerkt war. Bei jüngeren Bebauungsplänen ist die Ausschuss-Klausel bereits enthalten. Hintergrund ist, dass die Gemeinde verhindern will, dass potentieller Wohnraum in Ferienwohnungen umgewidmet wird. Da dies für die Seestraße 1 gegeben ist, wurde auch hier vorsorglich eine Verändungsperre verhängt. Daselbe Procedere wird für den Bebauungsplan Seestraße 2 gerade durchgeführt. (Siehe auch Maßnahme gegen Ferienwohnungen im Starnberger Merkur.)
Sonstiges:
Wir sprachen das Thema an, dass die Gymnasiums-Plätze in Herrsching offenbar nicht für alle Fünftklässler unserer Gemeinde ausreichen. Leider hat die Gemeinde hier keinen Einfluss. Es liegt eine Begründung des Gymnasiums in der Verwaltung vor, deren Wortlaut aber nicht bekannt war. Hier will die Verwaltung uns noch aufklären.
Der Bürgermeister informierte uns, dass die Wohnbauförderung auch künftig seitens des Freistaat Bayern gesichert ist (400. Millionen €).
Es wird demnächst eine neue Seefeld-App mit erweiterten Bürgerservices angeboten. Auch können Vereine und andere Träger öffentlicher Belange News posten. Es soll also quasi eine kommunale Social Media Plattform entstehen.
Dennis Weber
