Im Bauausschuss gab es einen spannenden Fall unter TOP 3: ein Häuslebesitzer aus Oberalting hat einen Antrag zur Haus Erweiterung gestellt. Allerdings liefen alle Änderungswünsche dem geltenden Bebauungsplan zu wieder. Das ist nicht immer ein Problem, denn wenn die Änderungen nur geringfügig ausfallen, kann man über Befreiungsanträge durchaus eine erfolgreiche Umsetzung erwirken. Da aber sämtliche Befreiungsanträge fehlten, musste das Bauvorhaben abgelehnt werden. Laut Hr. Drewes muss da rechtlich so verfahren werden. Eine Genehmigung ohne Befreiungsanträge hätte einen Präzedenzfall geschaffen, der die bisher gängige Vorgehensweise ins Wanken gebracht hätte. Der Ansicht schloss sich auch das Kreisbauamt an.
In TOP 2 wollte die Verwaltung einen Präzedenzfall vermeiden und den §34 BauGB nicht überstrapazieren. Es ging zum wiederholten Male um einen Abriss und Neubau in der Alten Hauptstraße in Hechendorf. Hier wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt. Die neue Planung zieht eine Vergrößerung der Wohnfläche mit sich und verändert das Ortsbild an der Stelle, deswegen hatte der Gemeinderat einen weitergehenden Bauantrag in diesem Jahr bereits abgelehnt. Unser Entscheid wurde allerdings vom Landratsamt zunächst aufgehoben. Später schloss man sich unseren Bedenken allerdings zum Teil an. Nachdem der Bauwerber nun in der Neufassung des Vorbescheids die Wandhöhe verringert und die Wohnfläche verkleinert, konnte dem Antrag stattgegeben werden. Wieviele Wohneinheiten das neue Gebäude schlussendlich haben wird, ist aber noch nicht klar. Hier hat der Bauwerber drei verschiedene Modelle vorgestellt und er kann sich für eins davon entscheiden.
Im Gemeinderat wurde der Kontokorrentkredit für das SeeKU im Rahmen des Spitzstraßen-Sozialwohnbauprojekts um 1 Million € erweitert. Das wurde nötig, nachdem die Finanzierung vorgenommen werden muss, uns zustehende Fördergelder aber noch nicht geflossen sind und uns erst später erreichen. Kosten- und zeitmäßig sind wir im geplanten Rahmen – durchaus bemerkenswert! Aktuell sind bisher nur 35 Mietanträge gestellt worden. Die Verwaltung hatte hier mit deutlich mehr gerechnet. (Die Kaltmiete beträgt 13,50 € die Warmmiete 17 € pro Quadratmeter.)
Die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer für 2026 wurden aus dem Jahr 2025 übernommen. Es ändert sich also nichts im neuen Jahr. Die Begrenzungsdauer der Hebesatz-Ordnung beläuft sich erneut auf nur ein Jahr. Insgesamt bewegen wir uns mit unserem Niveau im unteren Drittel im Landkreis, verglichen mit den Nachbargemeinden. Dennoch war heuer eine starke Erhöhung aller Sätze festzustellen. Unser Kämmerer Herr Spengler hat sich auch dafür ausgesprochen, die Sätze gleich zu lassen.
Für den Ladeguthof von TQ Systems in Delling wurde eine Verschwenkung der Mühlstraße im Rahmen einer Bebauungsplan-Aufstellung und Flächennutzungsplanänderung genehmigt. Das Thema war bereits schon mal im Gemeinderat. Hintergrund ist die Erweiterung einer LKW An- und Ablieferzone, um die Produktion am Standort sichern zu können.
Ein weiterer TOP drehte sich um den Bebauungsplan Beermahd Nord: hier sollen Ausbau und Erweiterung von Wohnraum im beschleunigten Verfahren ermöglicht werden. Einige Festsetzungen entfallen künftig. So wurde der Passus zur Sockelhöhe gestrichen und die Ausbildung von Vollgeschossen kann nicht mehr vorgegeben werden. – Die Anzahl allerdings schon. Die Regel zur Errichtung von Dachgauben (ab einer Dachneigung von 28°) bleibt erhalten.
Dennis Weber
