Gemeinderat erklärt Bürgerbegehren für unzulässig

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Andrea Gräpel, Starnberger Merkur, 8.8.2017:

Gerade aus dem Urlaub zurückgekehrt, machte er [Bürgermeister Wolfram Gum] die Argumente der Zulässigkeit vor allem an einer verkehrten Darstellung der Situation durch die Bürgerinitiative aus. Anders als auf dem Flyer verbreitet, sei das bestehende Krankenhaus noch nicht saniert worden.

Auf ihrer eigenen Website schreibt die Klinik Folgendes (Hervorhebung durch uns):

Im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurde das Haus immer wieder umfangreichen Erweiterungs-, Umbau- oder Neubaumaßnahmen unterzogen. So wuchs die Klinik im Laufe der Jahrzehnte und wurde etwa um eine Kapelle, zwei Seitenflügel, einen Patientengarten und etliche neue Operations- und Patientenzimmer erweitert. Eine umfassende Gesamtsanierung fand im Jahr 2000 statt, der letzte Umbau im Jahre 2013. Seither präsentiert sich die Chirurgische Klinik in einem modernen und freundlichen Erscheinungsbild mitten in der Gemeinde Seefeld.

Und weiter:

Die Chirurgische Klinik Seefeld versteht sich als modernes Operationszentrum für Allgemein- und Viszeralchirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie. (…) während die hochmoderne Orthopädie auf die Implantation künstlicher Hüft-, Knie- und Schultergelenke (Endoprothetik) spezialisiert ist.

Der Starnberger Merkur weiter:

Er [Gemeinderat Dr. Robert Benoist] beantragte, die Argumente von Landratsamt und Verwaltung gegen die Zulässigkeit Punkt für Punkt durchzugehen, worauf Gum jedoch nicht einging – und Benoist damit nicht milder stimmte. Denn er und auch SPD-Fraktionsvorsitzender Prof. Martin Dameris konnten eine fehlerhafte Darstellung der Situation durch das Bürgerbegehren nicht erkennen. Wortreich und unter Applaus legten sie ihre Argumente dar, bis Gasser die Hutschnur riss und er den Antrag zur Geschäftsordnung stellte, ohne weitere Diskussion über die Zulässigkeit abzustimmen.

Die über 50 Zuschauer konnten dieses Abwürgen der Diskussion kaum fassen. Das war mit Sicherheit keine Sternstunde der Demokratie.