Finanzielle Stärkung der Kommunen

Ein Briefwechsel mit MdB Michael Kießling, CSU

Ich veröffentliche hier meinen Briefwechsel mit dem Bundestagsabgeordneten Michael Kießling zur Frage einer gerechten Besteuerung großer Vermögen und der finanziellen Zukunft unserer Kommunen. Die Antworten zeigen aus meiner Sicht exemplarisch, warum die politische Debatte über kommunale Finanzierung, Vermögensverteilung und Generationengerechtigkeit dringend geführt werden muss.

Sehr geehrter Herr Kießling,
ich bin Mitglied des Gemeinderats der Gemeinde Seefeld. Seefeld ist – wie viele weitere Kommunen im Landkreis – mit einer prekären Haushaltslage konfrontiert. Der Ruf nach immer neuen Gewerbegebieten zur Steigerung des Gewerbesteueraufkommens ist groß, doch kann dies in meinen Augen nicht die Zukunft sein. Zumal durch das Mehr an Home Office der Bedarf an Gewerbeflächen oft rückläufig ist. In München diskutiert man die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum.

Schwierig finde ich auch den Wettlauf in Bezug auf Gewerbesteueroasen mit immer niedrigeren Hebesätzen, der hier zwischen Kommunen entsteht.

Die eigentlich im Großraum München notwendige Ausweisung von Wohnraum ist dagegen für Kommunen häufig ein Minusgeschäft, da sie Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten usw. vorhalten müssen.

Ich unterstütze daher die Wiedereinführung einer gerechten Vermögensteuer.

Warum mir das wichtig ist? Die Einnahmen aus dieser Steuer würden den Ländern zugutekommen, die damit unsere Kommunen endlich wieder finanziell handlungsfähig machen könnten. Es geht mir um eine faire Beteiligung sehr großer Vermögen an den Kosten für unsere Infrastruktur und unser soziales Miteinander. Damit meine ich die obersten 0,5 % – und nicht die Besteuerung von normalen Leistungsträgern der Gesellschaft.

Meine Bitte an Sie als meine Vertretung im Bundestag: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Vermögensteuer endlich wieder auf die Tagesordnung kommt. Auch eine faire Besteuerung von Milliarden-Erbschaften wäre richtig und wichtig.

Wir brauchen eine Debatte und eine Abstimmung darüber, wie wir unsere Kommunen für die Zukunft absichern.

Ich bin gespannt auf Ihre Rückmeldung und wie Sie sich in dieser Frage positionieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ortwin Gentz

Die Antwort von Herrn Kießling:

Sehr geehrter Herr Gentz,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die darin formulierten Überlegungen zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer sowie zur Besteuerung großer Erbschaften.

Ich möchte Ihnen hierzu klar die Position der CSU darlegen:
Wir halten die Wiedereinführung einer Vermögensteuer für den falschen Weg. Bereits heute leisten insbesondere hohe Einkommen und große Vermögen einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung unseres Gemeinwesens. Deutschland gehört im internationalen Vergleich zu den Ländern mit einer hohen Steuer- und Abgabenlast. Eine zusätzliche Vermögensteuer würde nicht nur zu einer weiteren Belastung führen, sondern auch Investitionen hemmen, Arbeitsplätze gefährden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts schwächen.

Zudem ist die Vermögensteuer verfassungsrechtlich und praktisch hoch problematisch. Die Bewertung von Vermögen ist komplex, streitanfällig und bürokratisch aufwendig. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand stünde in keinem angemessenen Verhältnis zu den erwartbaren Einnahmen.

Auch mit Blick auf die Kommunen sehen wir andere, effektivere Ansätze: Eine solide Finanzausstattung erreicht man aus unserer Sicht nicht durch neue Substanzsteuern, sondern durch nachhaltiges Wirtschaftswachstum, eine Stärkung der kommunalen Einnahmebasis und eine verantwortungsvolle Haushaltsführung auf allen staatlichen Ebenen.

Was die Besteuerung von Erbschaften betrifft, gilt meiner Einschätzung nach ebenfalls: Das bestehende System stellt bereits eine angemessene Beteiligung sicher. Gleichzeitig schützt es – zu Recht – Familienunternehmen vor einer Überbelastung, um Arbeitsplätze und wirtschaftliche Stabilität zu erhalten.

Ich teile Ihr formuliertes Ziel leistungsfähiger Kommunen. Der Weg dorthin sollte jedoch wachstumsorientiert, investitionsfreundlich und rechtssicher sein – nicht über zusätzliche Belastungen von Vermögen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling, MdB

Die Antwort von MdB Michael Kießling auf meine Anfrage zur Wiedereinführung der Vermögensteuer halte ich aus mehreren Gründen für problematisch.

Keine Antwort auf das eigentliche Problem der Kommunen
Zunächst fällt auf, dass auf die konkrete kommunalpolitische Ausgangslage kaum eingegangen wird. Meine zentrale Frage war: Wie sollen Kommunen wie Seefeld dauerhaft handlungsfähig bleiben, wenn Wohnraumschaffung finanziell belastet, gleichzeitig aber immer neue Gewerbegebiete gefordert werden? Statt einer Antwort auf dieses strukturelle Problem verweist Herr Kießling allgemein auf „Wirtschaftswachstum“ und „verantwortungsvolle Haushaltsführung“. Damit bleibt offen, wie Kommunen die wachsenden Aufgaben tatsächlich finanzieren sollen.

Wer trägt die Last des Gemeinwesens?
Problematisch ist außerdem die Behauptung, große Vermögen würden bereits ausreichend zum Gemeinwesen beitragen. Gerade sehr große Vermögen wachsen in Deutschland seit Jahren deutlich stärker als die öffentlichen Einnahmen. Gleichzeitig sind Vermögen extrem ungleich verteilt. Die Vermögensteuer betrifft zudem nicht „die Mitte“, sondern könnte gezielt auf sehr hohe Vermögen ausgestaltet werden – etwa für die reichsten 0,5 % der Bevölkerung. Auf diesen Punkt geht Herr Kießling nicht ein.

Investitionen statt Stillstand
Auch das Argument der angeblich investitionsfeindlichen Wirkung überzeugt mich nicht. Viele andere wirtschaftlich starke Staaten kennen Formen der Vermögensbesteuerung oder deutlich konsequentere Erbschaftsbesteuerungen, ohne dass ihre Wirtschaft zusammenbricht. Gleichzeitig erleben wir in Deutschland einen massiven Investitionsstau bei Schulen, Infrastruktur, Wohnungsbau und Kommunen.

Die Schieflage bei der Erbschaftsteuer
Besonders kritisch sehe ich die Aussage zur Erbschaftsteuer. Dass Milliardenvermögen häufig nahezu steuerfrei übertragen werden können, ist inzwischen vielfach dokumentiert (Stichwort „Verschonungsbedarfsprüfung“). Die bestehenden Ausnahmen für große Betriebsvermögen führen dazu, dass sehr große Erbschaften oft deutlich geringer belastet werden als Arbeitseinkommen. Wenn Herr Kießling schreibt, das bestehende System stelle bereits eine „angemessene Beteiligung“ sicher, ignoriert das diese Realität.

Konkurrenz zwischen Kommunen statt nachhaltiger Lösungen
Hinzu kommt ein grundsätzlicher Widerspruch: Einerseits beklagt die Politik seit Jahren die finanzielle Überlastung der Kommunen, andererseits werden zusätzliche Einnahmequellen für Länder und Kommunen kategorisch ausgeschlossen. Das führt dazu, dass Gemeinden zunehmend untereinander in Konkurrenz treten – etwa über immer niedrigere Gewerbesteuerhebesätze oder neue Gewerbegebiete – obwohl gleichzeitig dringend Wohnraum benötigt würde.

Generationengerechtigkeit ernst nehmen
Gerade mit Blick auf die Generationengerechtigkeit halte ich eine Debatte über eine gerechte Besteuerung sehr großer Vermögen und Erbschaften für unverzichtbar. Es geht dabei nicht um Symbolpolitik oder die Belastung normaler Leistungsträger, sondern um die Frage, wie wir unseren Staat und insbesondere unsere Kommunen langfristig finanzieren wollen. Wir stehen vor enormen Zukunftsaufgaben: der Sanierung unserer Infrastruktur, dem Ausbau von Bildung und bezahlbarem Wohnraum – und nicht zuletzt der Bewältigung der Klimakrise. Die Folgen der Erderwärmung werden langfristig nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich enorme Kosten verursachen. Wenn der Staat und die Kommunen heute nicht ausreichend investieren können, verschieben wir die Lasten auf kommende Generationen. Eine gerechtere Beteiligung sehr großer Vermögen ist deshalb aus meiner Sicht auch eine Frage der Verantwortung gegenüber unseren Kindern und Enkeln.

Ortwin Gentz