Hanna von Prittwitz, Starnberger Merkur vom 6.2.2026:
Gefährdet die Bebauung eines Privatgrundstücks mit Doppelhäusern an der Mühlbachstraße das Sägewerk Schlecht, das Jugendhaus, den Sportplatz, die Feuerwehr und die TSV-Sportgaststätte? Ist der Status eines Mischgebiets an der Stelle gefährdet? Kann die Gemeinde Seefeld dort Wohnbebauung einschränken, obwohl nebenan Wohnhäuser stehen? Um diese Fragen kreiste am Dienstag eine Diskussion im Seefelder Gemeinderat.
„Wir reden alle um den heißen Brei“, sagte Ortwin Gentz (Grüne/BI). Die Eigentümer der Fläche wollten diese ertragreich nutzen. Auf der anderen Seite habe der Sägewerkbetreiber auch Interesse und wünsche sich eine niedrige Bewertung der Fläche. „Ich sehe, dass massiv in eine Richtung diskutiert wird.“ Die Gemeinde solle sich aber keine Risiken aufbürden, so Gentz. Gegenüber dem Merkur hatte Sägewerksbetreiber Peter Schlecht vor Kurzem bestätigt, dass er Interesse an der Fläche gehabt habe, ihm aber ein zu hohes Angebot gemacht worden sei. Für seine Bemerkung erntete Gentz harsche Kritik. Oswald Gasser sprach von „unverschämten Äußerungen“.
Interessant ist, dass sich FDP-Ratsmitglied Oswald Gasser hier angegriffen fühlt, obwohl er weder gemeint noch mit einem Wort erwähnt wurde. Fakt ist, dass Sägewerksbetreiber Peter Schlecht der 1. Vorsitzende der freien Wählergemeinschaft Seefeld (FWG) ist und dass FWG-Gemeinderatsmitglied Josef Wastian leitender Mitarbeiter der Firma Schlecht ist, die nach eigenen Aussagen Interesse an dem Grundstück hat.
Solche Interessenkonflikte sind in einer kleinen Gemeinde oft unvermeidlich. Unserer Ansicht kommt es aber darauf an, diese maximal transparent zu machen. Von daher hätten wir es begrüßt, wenn involvierte Ratsmitglieder sich nicht an der Diskussion beteiligen.
Entscheidend für unsere Ablehnung der Veränderungssperre war, dass diese für die Gemeinde möglicherweise hohe Regressansprüche der Grundstückseigentümer ausgelöst hätte. Zudem wäre das (von uns unterstützte) Ziel eines größeren Gewerbeanteils in dem Gebiet auch mit einer Veränderungssperre nicht erzielbar gewesen. Auch das Argument, dass der Sportbetrieb, das Jugendhaus oder der Sägewerksbetrieb aufgrund von Lärmschutzvorgaben gefährdet seien, sticht nicht, da die Einhaltung der Lärmgrenzwerte in zwei Gutachten bestätigt wurde. Letztendlich weiß jeder Käufer oder Mieter der künftigen Wohnhäuser, auf was er sich einlässt.
Ortwin Gentz
