Die Gemeinde plant östlich des Wertstoffhofs die Errichtung eines Stützpunkts für das Rote Kreuz (BRK-Kombiwache). Dafür wurde eine Änderung des Flächennutzungsplans angestoßen, in der der gesamte Bereich nördlich der Ulrich-Haid-Straße, also zwischen Wertstoffhof und Martin-Luther-Haus, überplant wird. Die Flächennutzungsplanänderung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 6.12.2022 mehrheitlich beschlossen – gegen die Stimmen der Bürgerinitiative Eichenallee (unsere Gemeinderäte Nikolas Rathert und Dennis Weber waren krankheitsbedingt abwesend) und des CSU-Mitglieds Freddy Maletz.
Insgesamt wird eine Fläche von 20.300 qm überplant, während mit 2.800 qm nur knapp 14% auf das eigentliche Ziel der Planung, die BRK-Kombiwache, entfallen. Mehr als doppelt so groß ist die zusätzliche Wohnbaufläche von 6.600 qm, die auf der Wiese neben dem Martin-Luther-Haus festgesetzt wurden. Begründet wird das krasse Missverhältnis mit der Wahrung des Anbindegebots, das besagt, dass neue Baugebiete nur direkt an vorhandenen Siedlungen eingerichtet werden dürfen.

Die Intention des Anbindegebots ist die Verhinderung von ausufernder Bebauung auf der grünen Wiese, um eine Zersiedelung und damit Zerstörung des Landschaftsbilds zu vermeiden. Dass nun das Maß der Bebauung drastisch erhöht werden soll, um dem Anbindegebot Rechnung zu tragen, widerspricht dem Geist der Regelung diametral. Man macht es sich hier zu einfach und hätte andere Lösungen finden können. Neben der Beantragung einer Ausnahmegenehmigung hätte man auch eine Grünfläche im Flächennutzungsplan festsetzen können. Beides wurde nicht in Erwägung gezogen.
Naturschutzrechtlich ist die Fläche nicht unproblematisch. Der Bund Naturschutz kritisiert in seiner Stellungnahme die unzureichenden naturschutzrechtlichen Prüfungen aufgrund der Nähe zum FFH-Gebiet „Eichenalleen und Wälder von Weßling und Meiling“ und sieht durch die „Bebauung mit Barrierefunktion“ eine zusätzliche Beschädigung des Aubachtals und seiner ökologischen Vernetzungsfunktionen.
In der Abwägung der Stellungnahme des Bund Naturschutz schreibt die Gemeinde, dass eine großflächige Grünflächenausweisung zwischen bestehender Asylunterkunft und Ortsrand weder den langfristigen Bedarf noch die auf lange Sicht zu erwartende Siedlungsentwicklung in diesem Bereich widerspiegele. Es geht also letztlich doch um eine großfläche Wohngebietsausweisung – durch die Hintertür.
Der Gemeinderat hat erst kürzlich einstimmig das Leitlinienkonzept „Seefeld 2035“ beschlossen. Darin findet sich als Leitlinie 8: „Das Aubachtal als regionaler Grünzug ist in seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten.“ Die vorliegende Planung missachtet unserer Meinung nach diesen Grundsatz.
Daher hat die BI die Planung im Gemeinderat abgelehnt, obwohl wir den Bau einer BRK-Kombiwache grundsätzlich befürworten.
Ortwin Gentz