Am Sonntag, dem 1. März, trafen sich Gemeinderatskandidaten der Bürgerinitiative Eichenallee mit zahlreichen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu einem Spaziergang zu jenen Flächen, auf denen die Gemeinde Seefeld offenbar um jeden Preis ein Gewerbegebiet errichten möchte.
Das Bild war bunt: Von jungen Eltern mit Kinderwagen bis zu älteren Herrschaften mit Gehhilfe war alles vertreten – alle eint der Wunsch, sich selbst ein Bild zu machen und die Argumente für und gegen diese Bebauung aus erster Hand zu hören.
Besonders bewegte viele die Frage: Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Und wie darf so etwas rechtlich überhaupt durchgeführt werden?
Die Geschichte einer bemerkenswerten Nacht-und-Nebel-Aktion
Wir mussten dann leider Antworten geben. Die Geschichte beginnt mit dem ersten Grundstückskauf 2019 – einer stillen Soloaktion von dem damaligen Bürgermeister Gum, der zunächst alleine mit dem Verkäufer handelte und den Gemeinderat anschließend vor die Aufgabe stellte, seine vollendeten Tatsachen nachträglich abzusegnen. Was politisch fragwürdig klingt, wurde tatsächlich so vollzogen. Der Gemeinderat legitimierte brav, was eine Person bereits entschieden hatte.
Gemeinde kauft kurz vor der Wahl weitere Flächen hinzu
Als wäre das alles nicht genug, hat der Gemeinderat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung vom 2. Dezember 2025 still und leise dem Kauf von weiteren 12.800 m² Fläche zugestimmt – die Flurstücke 536 und 409/1 in Oberalting. Ohne die Erweiterungsstrategie vorher öffentlich zu diskutieren.
Damit wächst das geplante Gewerbegebiet auf insgesamt über vier Hektar – zu den rund 29.000 m², die bereits in der Ära Gum angekauft wurden und den Gemeindehaushalt bis heute belasten. Moorböden/Gleye – neben einem FFH-Schutzgebiet.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der erste Kauf hat die Gemeindekasse bereits schwer belastet, eine schlüssige Wirtschaftlichkeitsrechnung wurde bis heute nicht öffentlich vorgelegt – und die Antwort darauf ist: noch mehr kaufen.
Das erinnert an den Spieler, der seinen Verlust durch Erhöhung des Einsatzes wettmachen will. Nur dass hier nicht das eigene Geld auf dem Tisch liegt, sondern das der Seefelder Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Was rechtlich geprüft werden MUSS – und bisher offenbar nicht wurde
Mehrere Spaziergänger machten uns auf rechtliche Rahmenbedingungen aufmerksam, die bei einem solchen Vorhaben nicht optional, sondern zwingend zu prüfen sind:
1. FFH-Richtlinie Art. 6 – europäisches Naturschutzrecht
Das Gewerbegebiet grenzt unmittelbar an ein Natura-2000-Schutzgebiet. Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie verbietet jede Verschlechterung der natürlichen Lebensräume – und zwar ausdrücklich auch durch Einwirkungen von außerhalb des Schutzgebiets. Eine veränderte Hydrologie durch Versiegelung und Entwässerung fällt genau darunter. Der Europäische Gerichtshof hat das mehrfach bestätigt. → FFH-Richtlinie 92/43/EWG, Art. 6 – EUR-Lex (offizieller EU-Gesetzestext, Deutsch)
2. § 34 BNatSchG – nationale Umsetzung, Verträglichkeitsprüfung
Was die EU vorschreibt, steht auch im deutschen Recht: Vor jeder Genehmigung ist zu prüfen, ob das Vorhaben ein Natura-2000-Gebiet erheblich beeinträchtigen kann. → § 34 BNatSchG – gesetze-im-internet.de
3. EU-Kommissions-Leitfaden zu Art. 6 – mit EuGH-Rechtsprechung
Die EU-Kommission hat selbst klargestellt, wie das Verschlechterungsverbot auszulegen ist – inklusive hydrologischer Einwirkungen von außerhalb. → Leitfaden der EU-Kommission zu Art. 6 FFH-RL (PDF)
Das Moorgebiet-Problem: Die Natur verrät sich selbst
Wir sind außerdem sehr gespannt, wie das hydrologische Gutachten ausfallen wird – falls die Gemeinde überhaupt den Mut aufbringt, eines in Auftrag zu geben.
Denn die Fläche zeigt nach der Schneeschmelze und ein paar Regentagen, was sie wirklich ist: Es steht das Wasser flächig auf den Weiden, der Bewuchs lässt auf Moorböden schließen, und der Bayernatlas weist die Fläche amtlich als überwiegend Bodenkomplex Nr. 68 aus – Gleye, grundwassergesättigt, wassersensibler Bereich. Über 10% der Flächen sind als Moorboden kartiert. Das lässt sich nicht wegplanen.
Mein Fazit: Die Bagger werden warten müssen
Ich bin überzeugt: Sollte die Gemeinde ihr Vorhaben nicht freiwillig zurückziehen, geht sie unkalkulierbare rechtlich bedingte Verzögerungen und Risiken ein. Und das auf Kosten von uns, den Seefelder Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern.
Der Rotmilan und der Mäusebussard, die regelmäßig über dem Aubachtal kreisen, würden uns am kommenden Sonntag vermutlich ihre Stimme geben – wenn sie denn Wahlrecht hätten.
Albert Augustin
