Antworten auf Fragenkatalog veröffentlicht

Lange hielt Landrat Frey die Antworten auf den Fragenkatalog des Seefelder Gemeinderats unter Verschluss. Erst nach erneuter Aufforderung in der Informationsveranstaltung am Dienstag vergangener Woche wurden die Antworten freigegeben. Leider bringen die Antworten aus dem Landratsamt kaum neue Informationen ans Licht:

Fragenkatalog Klinik - AntwortAntworten des Landrats auf den Fragenkatalog zur Klinik (Download)

So wird deutlich, dass bislang keine Alternativenprüfung durchgeführt wurde, die vergleicht, wie sich die Verkehrs- und Patientenströme verändern, wenn eine neue Klinik in den unterschiedlichen Gemeinden des gesamten westlichen Landkreises angesiedelt würde. Ein solche vergleichende Grobuntersuchung sollte in unseren Augen der erste Schritt sein, um festzustellen, welche Gemeinde die beste Kosten/Nutzen-Relation für eine Klinik im westlichen Landkreis bietet.

Auf wesentliche finanzielle Fragen wie die ungefähre Investitionssumme oder die Höhe der in den bestehenden Standorte investierten Werte, die im Falle eines Neubaus abgeschrieben werden müssten, verweigert Landrat Frey gänzlich die Antwort mit dem Hinweis, dass solche Fragen der Unternehmensstrategie im Aufsichtsrat des Klinikums diskutiert würden und „nicht Gegenstand von gemeindlichen Planungserwägungen“ seien. Auf gut deutsch: Das geht die Gemeinde nichts an.

Dabei ist es die Aufgabe des Seefelder Gemeinderats, die Vorteile einer ortsnahen Gesundheitsvorsorge einerseits abzuwägen gegen den Flächenverbrauch in wertvoller Natur und die finanziellen Konsequenzen des Projekts andererseits. Denn auf die Gemeinden des Landkreises kommen selbst bei einer hohen Förderquote erhebliche Kosten im Wege der Kreisumlage zu. Da spielt es eine große Rolle, ob die Gesamtkosten am Ende bei 100, 150 oder 200 Millionen liegen.

Teilweise sind die Antworten widersprüchlich. So erfährt man, dass die flächendeckende Grundversorgung im westlichen Landkreis bei einem Wegfall des Klinikums Seefeld und/oder Herrsching gefährdet sei. In der Infoveranstaltung in der vergangenen Woche drohte der Landrat aber gleichzeitig mit einer ersatzlosen Schließung für den Fall einer Ablehnung des Ratsbegehrens. Denn die Grundversorgung sei mit den verbliebenen Kliniken im Landkreis, insbesondere dem Krankenhaus Starnberg, voll gewährleistet. Dazu wurden von Klinik-Chef Thomas Weiler Zahlen vorgelegt, die belegen, dass im Landkreis Starnberg selbst bei Wegfall des Klinikum Seefeld über doppelt so viele Grundversorgungs-Betten zur Verfügung stehen wie in den Landkreisen Landsberg oder Fürstenfeldbruck. Gleichzeitig bestreitet der Landrat aber eine Überversorgung mit Grundversorgungs-Betten im Landkreis. Man muss sich wundern, warum die Aussagen hier widersprüchlich sind.

Den Bürgerinnen und Bürgern liegen keine ausreichenden und eindeutigen Informationen vor. Für viele ist es schwer, im Ratsbegehren eine Entscheidung zu treffen. Generell kritisieren wir, dass die Menschen vor der Drohkulisse einer Klinik-Schließung zu einem Ja im Ratsbegehren gedrängt werden, ohne die tatsächlichen Folgen in Bezug auf Umwelt, Verkehr, Bauvolumen und Kosten überhaupt zu kennen.

Die Alternative einer Erweiterung der Herrschinger Schindlbeck-Klinik wird zwar vonseiten des Landkreises und der Klinik als vorrangige Option geprüft. Auch wir sprechen uns mit Nachdruck dafür aus, weil es die kostengünstigste, nachhaltigste und naturschonendste Lösung ist. Wir befürchten aber, dass bei einem positiven Votum für den Standort an der Lindenallee die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Erweiterung in Herrsching herausfällt. Insofern bleiben wir bei unserem Nein beim Ratsbegehren, um die Verantwortlichen in die Pflicht zu nehmen, eine bessere Lösung zu finden.

Ortwin Gentz